PLATZ DA! JugendFreiRaum 2014

Foto: MOJA

Unter dem Motto „JugendFreiRaum" veranstaltet der Arbeitskreis für Mobile Jugendarbeit und Streetwork Tirol (STARK-Tirol) dieses Jahr wieder eine Aktionswoche vom 19. bis zum 28.09.2014 zum Thema „Verdrängung Jugendlicher aus dem öffentlichen Raum“. In dieser Aktionswoche finden unterschiedliche Aktionen in den jeweiligen Jugendeinrichtung in Tirol statt. Gefordert wird: Junge Menschen sollen sich im öffentlichen Raum aufhalten können, diesen nutzen und gestalten dürfen.

Die mobile Jugendarbeit Reutte verbindet diese Aktion mit dem Autofreien Tag am 19. September 2014. Die MOJA-Reutte veranstaltet am Nachmittag ein Picknick mit Retrospielen am Kirchplatz vor der St. Anna Kirche.

Seit 2007 wird die Aktion JugendFreiRaum organisiert um auf die Verdrängung von Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum aufmerksam zu machen. Anstatt Ausgrenzung zu betreiben sind die Verantwortlichen in den Gemeinden gefordert, den Dialog mit Jugendlichen zu suchen. Es ist wichtig, dass Jugendliche im Ort präsent sind und Plätze vorfinden, in denen sie sich unverbindlich und ohne Zwang treffen können. Vorhandene und zugängliche Freiräume sind von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung von jungen Menschen: sie ermöglichen es ihnen, an der Gemeinschaft teilzunehmen – nicht als passiv Konsumierende, sondern als aktiv Gestaltende! Freiräume sind damit immer auch ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des urbanen und ländlichen Sozialraumes.

Leider beobachten wir JugendarbeiterInnen eine zunehmende Verdrängung von Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum, es scheint keinen Platz mehr für junge Menschen zu geben:

- Durch die zunehmende Ökonomisierung des öffentlichen Raumes (Gastgärten in Fußgängerzonen, private Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen) sowie die steigende Überwachung von Plätzen (Videokameras, verstärkte Polizeipräsenz, Umzäunungen und nächtliche Betretungsverbote) kommt es zu einer Umstrukturierung der Städte in private bzw. halböffentliche Räume. Räume können vielfach nur mehr unter Aufwendung von finanziellen Mitteln genutzt werden, was insbesondere für Jugendliche aus sozial schwachen Verhältnissen ein Hindernis darstellt. Neben Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit wie Jugendzentren und Jugendtreffs bleiben nicht mehr viele Plätze als Aufenthaltsorte übrig.

- Fallen Jugendliche auf – oft nur rein über ihre Präsenz im öffentlichen Raum - werden häufig schnelle und restriktive „Lösungen“ gefordert, damit sich die „Szene beruhigt“. Beruhigung bedeutet in den meisten Fällen, dass Jugendliche nicht mehr im alltäglichen Leben der Gemeinde/des Stadtteils auffallen dürfen. Jugendliche sollen ihre Auffälligkeiten ablegen oder wenn möglich aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.

- Zur Umsetzung dieser Ziele dienen Polizeistreifen, Schutzzonen, Verbotszonen und Betretungsverbote. Bei Zuwiderhandeln werden Jugendliche kriminalisiert und teilweise mit hohen Strafzahlungen belegt.

Um diesen kontroll- und ordnungspolitischen Entwicklungen entgegenzuwirken stellen die beteiligten Einrichtungen folgende Forderungen:

- Das allgemeine Recht auf den Aufenthalt im öffentlichen Raum
Öffentliche Räume müssen unabhängig von Geschlecht, Alter, Ethnie, Schichtzugehörigkeit und (sub-) kulturellem Hintergrund Orte der Begegnung sein.

- Das Recht auf selbstbestimmte Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raums Jede/r soll nach ihren/seinen Vorstellungen – ohne Beschneidung der Freiheit von anderen bzw. durch andere – den öffentlichen Raum nutzen können. Es muss genügend Platz zur individuellen Nutzung und kreativen Entfaltung geben.

- Öffentliche Räume sollen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen zugänglich sein
Öffentliche Räume dürfen nicht ausschließlich zu Orten verkommen, die hauptsächlich vom Konsum dominiert werden. Der konsumfreie Aufenthalt ist eine unbedingte Voraussetzung für das allgemeine Recht auf Aufenthalt im öffentlichen Raum.

- Es muss ausreichend öffentlicher Raum vorhanden sein
Das jeweilige Gemeinwesen hat Sorge zu tragen, dass ausreichend (im Verhältnis zur Population) öffentliche Räume zur Verfügung stehen. Nur so ist eine selbstbestimmte Nutzung derselben möglich. Ist zu wenig allgemein zugänglicher Raum vorhanden kommt es unvermeidlich zu Nutzungskonflikten.

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