Bezirk Ried
Alkohol am Steuer kommt teuer

Jeder Streifenwagen ist mit einem Alkomattestgerät ausgestattet. So kann der Promillewert vor Ort bestimmt werden.
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  • Jeder Streifenwagen ist mit einem Alkomattestgerät ausgestattet. So kann der Promillewert vor Ort bestimmt werden.
  • hochgeladen von Lisa Nagl

Glühwein, Punsch und Co. stimmen uns allmählich auf den Advent ein. Gerade zu dieser Zeit warnt die Polizei vor Alkohol am Steuer.

BEZIRK (schi). "Nicht nur zur Weihnachtszeit werden mehr Kontrollen durchgeführt. Bei vielen Ereignissen im Jahreskreis sind die Kollegen vermehrt im Einsatz: zu Pfingsten, Ostern oder bei diversen Festen", weiß der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Thomas Hasenleitner. Immer wieder kommt es dann vor, dass Alkoholfahrten getätigt werden und es zu Unfällen kommt. Im Bezirk Ried gab es von Jänner 2019 bis jetzt (Mitte November 2019) insgesamt 2081 Verkehrsunfälle, 54 davon mit Alkoholisierung. Bei den etwa 267 Unfällen mit Personenschaden waren 16 Personen unter Alkoholeinfluss. Mit Alkohol steigert sich das Unfallrisiko enorm. Bei einem Promillewert von 1,0 steigt das Risiko auf das Siebenfache, bei 1,2 Promille erreicht der Wert das Zwölffache. Hat der Fahrer 1,8 Promille im Blut, kann sich das Unfallrisiko 30-fach erhöhen. Vergessen wird auch oft, dass sich der Alkohol im Verlauf des Abends nicht einfach abbaut. Lediglich 0,1 Promille baut der Körper in einer Stunde ab.

300 bis 5.900 Euro Strafe

"Im Bezirk Ried gibt es das ganze Jahr über Verkehrskontrollen. Die Kollegen sind täglich im Einsatz. Bei jeder Anhaltung wird automatisch auch ein Alkomat-Vortest gemacht. So kommen wir bis jetzt auf knapp 4.380 Vortests im heurigen Jahr", so Hasenleitner. Gestraft wurden dabei knapp 270 Personen, 154 mussten zusätzlich ihren Führerschein abgeben. Je nach Promillegrenze, kann so eine Alkofahrt richtig teuer werden. Unter 0,5 Promille wird nur eine Geldstrafe verhängt. Nur ein Probeführerscheinbesitzer hat zusätzlich auch eine Nachschulung zu absolvieren. Zwischen 0,5 und 0,8 Promille ist eine Geldstrafe von mindestens 300 Euro bis 3.700 Euro vorgesehen. Vier Wochen Führerscheinentzug, eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro und ein Verkehrscoaching wartet auf diejenigen, mit einem Promillestand zwischen 0,8 und 1,2. Alkofahrer mit einem Wert zwischen 1,2 und 1,6 Promille müssen zusätzlich noch eine Nachschulung absolvieren, die derzeit etwa 500 Euro kostet. "Personen mit mehr als 1,6 Promille im Blut bekommen dann das volle Programm: eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung (500 Euro) und eine amtsärztliche bzw. verkehrspsychologische Untersuchung (400 Euro)", erklärt Hasenleitner. Übrigens: In Österreich ist jeder dazu verpflichtet, einen Alkomattest zu machen. Wer ihn verweigert ist sofort seinen Führerschein los und es wird automatisch der Wert von 1,6 Promille angenommen.

Problem mit Suchtmitteln

In den letzten Jahren werden auch immer mehr Personen angehalten, die unter Einfluss von Drogen Auto fahren. Ursache dafür ist laut Hasenleitner nicht nur das größer werdende Problem mit Suchtmitteln, sondern die immer besser werdende Ausbildung der Polizisten. Unter den heuer knapp 270 gestraften Personen, waren acht unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Dieser Einfluss kann aber nur schwer festgestellt werden. "Im Gegensatz zum Alkoholgehalt im Blut, ist der Nachweis von Betäubungsmitteln nicht so einfach. Da gibt es keine Schnelltests", so Hasenleitner. Und weiter: "Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person unter Suchtmitteleinfluss Auto fährt, brauchen die Kollegen eine Harnprobe. Nur so können sie feststellen, ob etwas konsumiert wurde. Wenn dieser Test positiv ist, wird die Person einem Arzt vorgestellt. Dieser nimmt dann Blut ab und bestimmt genau, welche Stoffe sich darin befinden." Danach wird das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht. Damit ist es aber noch nicht vorbei. Darüber hinaus folgt noch eine weitere Anzeige wegen Suchtmittelbesitzes. Dazu wird die Person auf der zuständigen Dienststelle diesbezüglich vernommen.

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