Neue Geschworene entschieden anders
Angeklagte nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt
Das Urteil des Wiederholungsprozesses am Landesgericht Ried gegen eine vierfache Mutter aus dem Bezirk Schärding, die des versuchten Mordes an ihrem Ehemann angeklagt war, endete völlig anders als das Ersturteil. Nach fast sechs Stunden Beratung wurde die Angeklagte aus dem Bezirk Schärding nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt.
RIED/ SCHÄRDING. Im August 2022 soll eine 32-Jährige im Bezirk Schärding versucht haben, ihren Ehemann mit einem 18 Zentimeter langen Schnitt am Hals umzubringen. Sie leugnete die Tat und beschuldigte ihre 13-jährige Tochter. Im ersten Prozess wurde sie von den Geschworenen der schwerer Körperverletzung, aber nicht des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil wurde von den Berufsrichtern aufgehoben, der Prozess wiederholt. Nach mehreren Verhandlungstagen kam es am Freitag, 15. September 2023, zu einem neuen Urteil. Diesmal sprachen die Geschworenen die Angeklagte einstimmig schuldig wegen versuchten Mordes.
14 Jahre Gefängnis
Die Angeklagte wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Mildernd wurde die Unbescholtenheit und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist, gewertet, erschwerend die Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers und das Naheverhältnis zwischen Täterin und Opfer. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel bezüglich der Strafhöhe angekündigt, die Verteidigung volle Berufung. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht muss nun über die Rechtsmittel entscheiden.
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