Bei Trockenheit: Waldbrandgefahr!
Aufgrund der vorliegenden Trockenheit erlässt die Bezirkshauptmannschaft Ried eine Waldbrandschutzverordnung zur Vorbeugung gegen Waldbrände.
RIED. In der Verordnung wird festgehalten, dass "jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden" verboten ist. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen, also auch der Waldrand.
Wer sich nicht an diese Verordnung hält, muss mit Strafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen rechnen. Bei erschwerten Umständen können beide Strafen gleichzeitig verhängt werden.
Die Verordnung ist mit 25. April 2018 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2018 außer Kraft.
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