Bankraub in Rainbach
Drei Jahre Haft für 32-jährigen Innviertler
Heute, 3. Mai, musste sich der 32-Jährige Innviertler, der am 22. Februar 2021 die Raiffeisenbank in Rainbach überfallen hatte, vor dem Landesgericht Ried verantworten. Der Mann wurde zu drei Jahren unbedingte Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
RIED, RAINBACH. Falscher Stolz war laut Angeklagtem, der sich in allen Punkten schuldig bekannte, der Grund für den bewaffneten Raubüberfall. Denn obwohl er monatlich knapp 3000 Euro verdiente, hatte er Schulden in Höhe von 37.000 Euro angehäuft und monatlich hohe Fixkosten zu stemmen. "Ich verstehe es selber nicht, warum ich das gemacht habe. Ich hatte den Gedanken im Kopf, dass ich in meinem Leben sofort etwas ändern muss. Es tut mir seid leid für die Mitarbeiter und auch für meine Familie", so der Täter bei der Verhandlung. Auch Richterin Leonie Paischer konnte sein Verhalten nicht nachvollziehen. "37.000 Euro, das ist ein Betrag, den ein Mann in Ihrem Alter stemmen kann." Verteidiger Wolfgang Puttinger sprach von einem "Tunnelblick". "Warum ein junger Mann, der mitten im Leben steht, einen guten Job und zwei Kinder hat und sozial eingebettet ist, in einem Tunnelblick auf die blödeste Idee überhaupt kommt, ist nicht zu erklären. So etwas passiert sonst nur in schlechten Filmen. Ich glaube aber, dass man ihm sein reumütiges Geständnis und sein persönliches Unverständnis ehrlich abnehmen kann. Ich kann daher das Gericht nur bitten: Geben Sie ihm eine zweite Chance und eine Strafe an der Untergrenze des Möglichen", so Puttinger.
Drei Jahre unbedingt
Nach einer kurzen Beratung wurde das Urteil des Schöffensenats verkündet. Drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. In der Urteilsbegründung sagte Paischer: " Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren für dieses Delikt ist das Urteil relativ mild. Für den Schöffensenat ist es nicht verständlich, wie Schulden in dieser Höhe zu dieser Tat führen konnten. Es war aber trotzdem kein 'Ausrutscher'". Straferschwerend wirkten sich unter anderem die Tatsache aus, dass der 32-Jährige beim Raubüberfall eine Schreckschusspistole auf zwei Mitarbeiter richtete und einen mit einem heftigen Stoß gegen die Brust in dessen Büro stieß. Strafmildernd waren die Unbescholtenheit des Täters, sein kooperatives Verhalten bei der Festnahme und seine Reumütigkeit vor Gericht. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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