Vergehen nach dem Waffengesetz & Betrug
Führungskraft eines Waffenherstellers steht vor Gericht

Am 6. Februar muss sich eine Führungsperson eines österreichischen Waffenherstellers in Ried vor Gericht verantworten. | Foto: MeinBezirk
  • Am 6. Februar muss sich eine Führungsperson eines österreichischen Waffenherstellers in Ried vor Gericht verantworten.
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Am 6. Februar wird am Landesgericht Ried die Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2024 gegen eine Führungskraft eines Waffenherstellers fortgeführt. 

RIED. Nachdem Faustfeuerwaffen eines österreichischen Waffenherstellers gestohlen und ohne Seriennummer weiterverkauft worden sein sollen, steht nun eine Führungskraft der Firma vor Gericht. Denn trotz Kenntnis erheblicher Fehlbestände im Schusswaffenlager soll es der Angeklagte, für welchen die Unschuldsvermutung gilt, unterlassen haben, die Vorratsbestände ausreichend zu kontrollieren. Dadurch seien 200 bis 300 Stück gebrauchsfertige Faustfeuerwaffen auf nicht mehr feststellbare Weise an Menschen gelangt, die zum Besitz der Waffen nicht befugt gewesen waren. Laut Medienberichten sollen mit diesen Waffen sogar Auftragsmorde in Deutschland verübt worden sein. Da der Angeklagte seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle des Warenwirtschaftssystems nicht nachgekommen sein soll, habe er laut Staatsanwaltschaft gegen das Waffengesetz verstoßen.

Mehrere Kridadelikte

Weiters soll der Angeklagte seine Position missbraucht haben, indem er beispielsweise aus dem Gesellschaftsvermögen 45.500,- Euro ohne werthaltige Gegenleistung für private Zwecke entnommen haben soll.  Ebenso soll er Waren im Wert von rund 49.000 Euro für sich entnommen haben, ebenso ohne Gegenleistung an die GmbH. Ferner soll der Angeklagte trotz Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit der GmbH Vermögensbestandteile beiseitegeschafft beziehungsweise verringert haben. Dadurch seien Gläubigerinteressen grob fahrlässig beeinträchtigt worden. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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