Mehr Gehalt, aber weniger Sessel!
BEZIRK (wie). Ab 1. Jänner 2019 erhalten nebenberufliche Orts-chefs in Oberösterreich 500 Euro brutto mehr, hauptberufliche 250. Der Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflichen Bürgermeistern wird mit der Wahl 2021 gänzlich abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt bekommen alle Bürgermeister ein hauptamtliches Gehalt sowie flexible Zuverdienstmöglichkeiten. Gerhard Wipplinger, Landwirt und nebenberuflich Ortschef (ÖVP) von St. Georgen bei Obernberg, dazu: "Oberösterreich ist das einzige Bundesland, wo dieser Unterschied noch existiert. Eine Anpassung ist absolut gerechtfertigt. Auch ich bin sieben Tage in der Woche Bürgermeister." Rieds Bürgermeister Albert Ortig (ÖVP) fügt an. "Ich denke, mit dieser Änderung will der Gesetzgeber auch erreichen, dass es in den Gemeinden künftig wieder mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt gibt."
Weniger Gemeinderäte
Mehrausgaben auf der einen Seite, Einsparungen auf der anderen: Ab 2021 reduziert sich in zahlreichen Gemeinden die Anzahl der Gemeinderäte, da die Einwohner-Schwellenwerte angehoben werden. Im Bezirk Ried sind die Gemeinden Gurten, Hohenzell, Lohnsburg, Ort, Schildorn, Waldzell und St. Martin betroffen. "Ich kann diese Regelung nicht befürworten, da Minderheitenrechte nicht mehr gewahrt werden. Parteien mit nur einem Mandat hätten kaum mehr eine Chance, in einen Ausschuss zu kommen. Darüber hinaus wird es für kleine Parteien schwieriger, überhaupt ein Mandat zu erhalten, da mehr Stimmen notwendig sind", berichtet Waldzells Ortschef Johann Jöchtl (SPÖ). Nebensatz: "Ich selbst bin 1985 nur durch Zufall in den Gemeinderat gekommen, da damals von 19 auf 25 Gemeinderäte aufgestockt wurde."
Anderer Meinung ist Gemeindebundpräsident Hans Hingsamer: "Wir bekennen uns dazu, dass kleinere Einheiten genauso gute Arbeit leisten, wie größere. Außerdem wird es seit Jahren immer schwieriger, geeignete Personen für die Gemeinderatsarbeit zu finden." Dieses Problem kennt Ortig nicht: "In all den Jahren, in denen ich im Amt bin, ist noch nie ein Platz im Gemeinderat leer geblieben." Und Wipplinger betont: "Wollen wir wieder mehr Menschen für Gemeindepolitik begeistern, muss dafür gesorgt werden, dass man persönlich nicht so schnell haftet. Die Einführung der Belehrung im neuen Gemeinderecht ist ein richtiger Schritt."
Wie "gelbe Karte"
Die "Belehrung in Bescheidform" soll künftig bei Unrechtmäßigkeiten zum Zug kommen. "Werden Missstände aufgedeckt, ist das weitere Vorgehen nun keine politische Ermessenssache mehr. Vielmehr werden Gemeinden künftig in derartigen Fällen belehrt und aufgefordert, innerhalb einer gewissen Frist die Sache in Ordnung zu bringen. Passiert dies nicht, kommt es zur Strafanzeige. Dabei ist eine Strafanzeige das Letzte, was wir wollen. In vielen Fällen passieren Fehler aus Unwissenheit. Hier wirkt die Belehrung künftig als eine Art gelbe Karte", erklärt Landesrat Elmar Podgorschek. Weitere Neuerungen ab 2021 sind auch ein Vertretungsrecht im Gemeindevorstand sowie die Möglichkeit, Gemeinderatssitzungen im Internet zu veröffentlichen. Letzteres ist für Jöchtl wörtlich ein Blödsinn. "In unseren Protokollen muss ich aus datenschutzrechtlichen Gründen alle personenbezogenen Daten schwärzen, eine Internetübertragung wäre aber erlaubt? Da frage ich mich, wo der Datenschutz bleibt?"
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