Thaddäus Berneder vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Ried
"Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen!"
RIED. "Die Corona-Pandemie mit den gesetzlichen Einschränkungen sowie verschärften Besuchsregelungen beziehungsweise Besuchsverboten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bedeutet für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und für chronisch Kranke oft soziale Isolation und Vereinsamung", so Bezirksobmann Thaddäus Berneder. "Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt um unsere Mitglieder kümmert. Digitale Kommunikation ist für Menschen mit Schwerhörigkeit, Sehschwäche oder Blindheit nicht geeignet, sodass der menschliche Kontakt aufrechterhalten werden muss", so Berneder. Seit der Auflassung des KOV-Büros im Rieder Rathaus bietet er den Mitgliedern nach Voranmeldung unter 0664/73869028 oder th.berneder@outlook.com Beratungen an. Auch Herbert Schöberl steht den Betroffenen unter 0677/61016071 oder herbert.sch@gmx.at zur Seite.
180 Anträge erstellt
Der Oberösterreichische Kriegsopfer- und Behindertenverband, kurz KOBV, hilft seit seiner Gründung im Jahre 1945 nicht nur Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen, sondern auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen und chronisch Kranken, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist nämlich nicht allen Betroffenen bekannt, welche Möglichkeiten und Leistungen der Gesetzgeber aus den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts, sowie im Rahmen der Steuerabsetzbeträge für sie vorsieht. Die KOBV-Bezirksorganisation mit den Ortsgruppen Ried, Haag und Pramet konnte für ihre 155 Mitglieder 2020 wieder in den verschiedensten Bereichen Verbesserungen erreichen und in sozialrechtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren Hilfestellung leisten. So wurden 180 Anträge und Ansuchen um Behindertenpässe, Parkausweise, Befreiung von der KFZ-Versicherungssteuer, Einstufung der Behinderung, erhöhte Familienbeihilfe, Kur- und Rehabilitation, Unfallrenten, Pensionsansuchen, Pflegegeld oder Steuerfreibeträge erstellt und an das Sozialministeriumservice weitergeleitet. Darüber konnte der KOBV erreichen, dass alle Leistungen in den Sozialentschädigungsgesetzen ab 1. Jänner 2021 analog zum Ausgleichszulagenrichtsatz um 3,5% erhöht werden und im Pflegegeldbereich die regelmäßige Anpassung umgesetzt wurde.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.