Nachmittagsbetreuung: Neues Modell für Ried
Die Abwicklung und Einhebung der neuen "Kindergarten-Steuer" delegiert das Land OÖ an die Gemeinden. Diese sollen auch entscheiden, welche "besonders berücksichtigungswürdigen" Fälle es vor Ort gibt – diese Personengruppe soll dann gänzlich von der neuen Kindergarten-Nachmittagsgebühr befreit werden. Schon ab Februar tritt die Steuer in Kraft.
BEZIRK. "Gehen wir einmal davon aus, die Stadt Ried macht nichts im Bezug auf die neue Kindergarten-Steuer. Die Eltern würden ihre Kinder aus der Betreuung nehmen, die Gruppen brechen zusammen, weil zu wenig Kinder da sind und als Konsequenz daraus, verlieren die Kinderbetreuer ihre Arbeitsplätze", zeigt Bürgermeister Albert Ortig auf.
Mitglieder des Gemeinderats haben dieses Modell vor der offiziellen Gemeinderatssitzung ausgearbeitet. "Wir wollen kein politisches Schaugefecht, sondern ein Modell, dass den Rieder Eltern hilft. Wir lassen sie nicht im Regen stehen.", erklärt Vizebürgermeister Michael Steffan.
Was heißt das für die Eltern?
Den Mindestbetrag, den alle bezahlen müssen, ist bei 42 Euro festgelegt. Eltern, die unter die Grenze von 2.800 Euro Familienbruttoeinkommen fallen, bekommen den Mindestbeitrag wieder rückerstattet. Betroffen sind davon etwa 75 Prozent der derzeit 64 Kinder, die in Gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen untergebracht sind.
"Die Eltern bekommen einen Subventionsvertrag. Mit dem und einem Gehaltszettel gehen sie dann zu der Bürgerservicestelle und füllen den Vertrag gemeinsam mit den Mitarbeitern aus", erklärt Ortig. "Die Abrechnung erfolgt dann intern. Das heißt, die Eltern bekommen keine Rechnung, alles wird über die Gemeinde abgerechnet." So ist die Betreuung der Kinder weiter gewährleistet, auch wenn die Eltern nicht so gut verdienen.
Jedes weitere Kind in Betreuung hebt die Grenze des Familieneinkommens um 200 Euro.
Ein Beispiel:
Für ein Kind liegt die Grenze bei 2.800 Euro, mit zwei Kindern bei 3.000 Euro und so weiter.
Dazu kommt, dass der Beitrag für jedes weitere Kind in Betreuung weniger wird:
Für das erste Kind 42 Euro
Für das Zweite 21 Euro
Für jedes weitere bezahlt man nichts mehr.
Wenn die Betreuung weniger als fünft Tage die Woche dauert, gilt folgender Tarif:
drei Tage die Woche -70 Prozent*
zwei Tage die Woche -50 Prozent*
(*von den 42 Euro)
Wie geht es weiter?
Bis zum Anfang der Sommerferien können nun etwa drei Viertel der Kinder "gratis" in die Nachmittagsbetreuung gehen. Im Herbst wird das Modell dann angepasst und es werden Staffelungen eingeführt. "Wie genau das aussehen wird, wissen wir dann im Herbst", so Vizebürgermeiseter Thomas Dim.
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