Illegales Tellereisen in Altheim
Spaziergänger, Tierschutzverein Ried und Pfotenhilfe Lochen retteten Biber aus Falle

Der Biber hing mehrere Tage lang in diesem Tellereisen fest. Diese Fallen sind seit 1995 in der EU verboten. | Foto: Pfotenhilfe Lochen
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  • Der Biber hing mehrere Tage lang in diesem Tellereisen fest. Diese Fallen sind seit 1995 in der EU verboten.
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RIED, ALTHEIM, LOCHEN. Am Nachmittag des 18. April haben Spaziergänger in der Nähe von Altheim einen Biber entdeckt, der in einem Bachbett mit einem Bein in einem illegalen Tellereisen eingeklemmt war. Eine ehrenamtliche Helferin des Rieder Tierschutzvereins konnte den - wegen der starken Schmerzen - sehr aggressiven Biber einfangen. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe brachte das Tier ins VetZentrum Anif, wo Tierarzt Wolfgang Biebl das streng geschützte Tier operierte.

Die Spaziergänger berichteten, dass sie nach dem Fund zunächst den zuständigen Jäger verständigten, der zugesagt habe, sich darum zu kümmern. Als sie nach zwei Stunden noch einmal nach dem Tier sahen, sei die Situation unverändert gewesen, weshalb sie den Tierschutzverein angerufen haben. "Bei verletzten Wildtieren bitte immer sofort bei uns anrufen, wenn das Tier eine Überlebenschance haben soll", so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. Über die Verwendung eines Tellereisens ist sie mehr als sauer: "Das ist ein handfester Skandal: Wir schreiben das Jahr 2021 und sind trotzdem mit mittelalterlich anmutenden Foltergeräten konfrontiert - und das jetzt schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen im Innviertel. Was muss in einem Menschen vorgehen, um zu solchen Grausamkeiten fähig zu sein, dass er unschuldige Tiere vorsätzlich quält und schwerst verletzt?"

Mehrere Tage in Falle

Bei der Untersuchung hat sich herausgestellt, dass es sich um ein weibliches Tier handelt, das schon mindestens seit mehreren Tagen in dem Foltergerät eingeklemmt gewesen sein muss. Die Röntgenbilder zeigten leider, dass - wie bei diesen Fallen zumeist - die Knochen durch die hohe Schlagkraft und die gezackten Bügel komplett durchgebrochen waren. Es war auch kein Gefühl mehr in der Pfote feststellbar, weshalb nur noch eine Amputation möglich war. Weiters stellte der Tierarzt Kieferverletzungen beim Biber fest. Er hatte wohl ständig versucht, sich die Falle herunterzubeißen. Diese Fallen sind wegen ihrer extremen Grausamkeit seit 1995 in der gesamten EU verboten. Die Retterin ist mit der Falle zur Polizei gefahren und hat eine Anzeige gemacht. Nach dem Strafgesetzbuch drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft für diese Tierquälerei. Hinweise sind über das Kontaktformular auf www.pfotenhilfe.at willkommen.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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