ARBÖ empfiehlt
Fahrverbote in Wäldern einhalten und Haftpflicht-Versicherung abschließen

- Fahrverbote im Wald werden von Mountainbikern häufig ignoriert.
- Foto: ARBÖ
- hochgeladen von Lisa Nagl
Der ARBÖ appelliert an Radfahrer und Mountainbiker die Vorschriften zu beachten und nur jene Forst- und Waldwege zu befahren, welche als Rad- oder Mountainbikerouten gekennzeichnet sind.
OÖ. In Oberösterreich stehen Radfahrern rund 700 Kilometer Forststraßen als ausgewiesene Radwege zur Verfügung. Hinzu kommen rund 5.000 Kilometer vom umfangreichen Güterwegenetz in Oberösterreich, welche Radfahrer und Mountainbiker nutzen dürfen. Wenn man abseits von diesen Güterwegen, freigegeben Forststraßen oder Waldwegen mit dem Fahrrad unterwegs ist, handelt man auf eigenes Risiko was beispielsweise den Zustand des Bodens und des Bewuchses betrifft, wie zum Beispiel eine herausragende Wurzel oder ein umgefallener Baum. Bei unbefugtem Fahren im Wald drohen außerdem sowohl Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtliche Klagen von Waldeigentümern. Der ARBÖ empfiehlt daher nur jene Forst- und Waldwege zu befahren, welche als Rad- oder Mountainbikerouten gekennzeichnet sind.
Haftpflichtversicherung abschließen
Egal ob auf dem Mountainbike über Stock und Stein oder auf dem Citybike am Weg zur Arbeit: Auch als Radfahrer kann man beträchtliche Schäden verursachen. Wenn ein Radfahrer beispielsweise einen Wanderer oder einen anderen Radfahrer verletzt, können die Heilungskosten, für welche der Radfahrer aufzukommen hat, schnell im fünf- oder gar sechsstelligen Eurobereich liegen. Aber auch mit vorhandener Haftpflicht-Versicherung ist Vorsicht geboten: Schäden an der eigenen Person oder am eigenen Fahrrad werden nicht von einer Haftpflicht-Versicherung gedeckt. Besonders kritisch wird es dann auf Wegen, auf denen ein Fahrradfahrverbot besteht, denn hier ist ein Rückgriff auf den Wegehalter in der Regel ausgeschlossen.
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