Kündigungsfrist nicht eingehalten
Arbeiterkammer Ried erkämpft 6.000 Euro für Mitglied

- Die Arbeiterkammer in Ried befeindet sich in der Peter-Rosegger-Straße.
- Foto: MB/ Wiesbauer
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
Ein Raststättenbetreiber kündigte einen Mitarbeiter, ohne die arbeitsrechtlichen Kündigungsbestimmungen einzuhalten. Dank der Arbeiterkammer bekam der Arbeitnehmer mehr als 6.000 Euro nachbezahlt.
BEZIRK RIED. Der Arbeitnehmer war fast fünf Jahre als Shopleiter in einem Autobahn-Raststättenbetrieb beschäftigt – bis der Chef das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auflöste. Dabei missachtete er die für das Hotel- und Gastgewerbe festgeschriebene Frist. Zudem stellte der Arbeitgeber den gekündigten Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei und wollte, dass er seinen offenen Urlaub während der Kündigungsfrist aufbrauche.
Zahlung in zwei Etappen
Eine Rechtsexpertin der Arbeiterkammer wies den Arbeitgeber darauf hin, dass die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde. Die tatsächliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, zudem hätte er das Arbeitsverhältnis nur zum 15. oder zum Letzten des Kalendermonats beenden können. Dem Arbeitnehmer empfahl die Rechtsexpertin, sich gegen den angeordneten Urlaubsverbrauch auszusprechen, falls er nicht ohnehin Urlaub machen wollte.
Weiters forderte die Arbeiterkammer beim Arbeitgeber offenes Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub und eine Kündigungsentschädigung für die fristwidrige Kündigung ein. Nach der Intervention zahlte der Arbeitgeber die offenen Ansprüche nach, allerdings ohne die offenen Urlaubstage. Daher musste die Arbeiterkammer nochmals intervenieren, um auch den Rest der Nachzahlung einzufordern. In Summe bekam das Mitglied mehr als 6.000 Euro nachbezahlt. „Dieser Erfolg ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.
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