Petition zum neuen Kinderbetreuungsgesetz
Innviertler Tagesmütter bangen um Jobs
Eine Gesetzesnovelle des Landes Oberösterreich zur Kinderbildung und -betreuung bringt Strukturen in der Nachmittagsbetreuung von Kindern ins Wanken. Massiv betroffen ist auch der Verein Tagesmütter Innviertel – die größte Tagesmütter-Organisation in Oberösterreich – und damit auch viele Eltern und Gemeinden im Innviertel.
INNVIERTEL. Das neue Gesetz, das bereits ab 1. September greift, sieht vor, dass Gemeinden ab einem Bedarf von drei Kindern die Nachmittagsbetreuung bis 19 Uhr durch Kindergartenpädagoginnen sicherstellen müssen. Kommt diese Betreuungsform durch die Gemeinde zustande, müssen alle Kinder, die Betreuung benötigen, diese auch nutzen. Die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung durch Tagesmütter und damit ihre Förderung, fällt weg. "Mischformen in der Betreuung sind damit nicht mehr möglich", erklärt Gabi Puttinger, Obfrau des Vereins Tagesmütter Innviertel. Auch die Wahlfreiheit der Eltern bleibe dabei auf der Strecke. Zudem müsse längst klar sein, dass zu lange Gruppenbetreuung für Kinder nicht optimal sei, meint Puttinger weiter.
Mit 150 bis 160 Tagesmüttern und rund 800 Kindern, die pro Monat betreut werden, ist der Verein Tagesmütter Innviertel die größte Organisation. Die Tagesmütter- und Tagesväter-Vereine in ganz Oberösterreich leisten gemeinsam zwei Millionen Betreuungsstunden im Jahr, weiß Puttinger.
20 bis 25 Arbeitsplätze im Innviertel betroffen
Obwohl diese Frauenarbeitsplätze wertgeschätzt werden müssten, seien die Tagesmütter-Organisationen das letzte Glied in der Kette. Betroffen von der Ausdünnung der Förderung seien vor allem Mütter, die zu Hause arbeiten. Es gebe aber auch Kindernester und Kinderbetreuung in Betrieben. "Wir sind breit aufgestellt und werden versuchen, die Tagesmütter da unterzubringen", erklärt Puttinger. Es könne aber sein, "dass wir einige kündigen müssen". Die Förderung durch das Land falle dann allerdings ab dem Tag des Betreuungsendes weg, die Kündigungsfristen betrügen aber zwei Monate. "Wie sollen wir das finanzieren?", fragt Puttinger: "Wir sind eine soziale Organisation."
Für Landgemeinden schwierig
In der Gemeinde Gurten gibt es seit 2017 eine Nachmittagsbetreuung durch die Tagesmütter, berichtet Bürgermeisterin Petra Mies: "Das funktioniert wunderbar." Die Änderungen im Betreuungsgesetz seien für größere Städte mit mehrgruppigen beziehungsweise mehreren Kindergärten leichter umsetzbar als für kleine Landgemeinden." Zudem wisse man von Details erst seit Kurzem: "Es hat vor ein paar Monaten durch uns telefonische Anfragen bei den zuständigen Abteilungen des Landes Oberösterreich gegeben. Wir wurden immer wieder auf die Landtagssitzung verwiesen, in der der Beschluss gefasst werden würde", weiß Mies.
Die Stelle einer Kindergartenpädagogin zur Sprachförderung mit Abdeckung der Betreuungsstunden am Nachmittag sei bereits zweimal ausgeschrieben worden, berichtet die Bürgermeisterin aus Gurten. Leider habe es keine einzige Bewerbung gegeben. Momentan kann die Gemeinde Gurten die Nachmittagsbetreuung nur teilweise mit dem eigenen Personal abdecken. „Kooperationen mit Nachbargemeinden sind ja schön und gut“, erklärt Mies. Das betroffene Kind müsste dann allerdings an einem Tag in eine Nachbargemeinde, am zweiten Tag in einer andere Gemeinde. Oder aber, das Kind müsste im Kooperationsort fix im Kindergarten mit Ganztagesbetreuung angemeldet werden – und das sei im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr pädagogisch nicht sonderlich sinnvoll. Für das betroffene Kind hofft Bürgermeisterin Mies auf eine Ausnahmeregelung.
Haberlander: Alles längst bekannt
Aus dem Büro von Bildungslandesrätin Landeshauptfrau-Stellvertreterin Christine Haberlander informiert man, dass die Petition bis dato nicht eingegangen ist und daher die genauen Inhalte auch nicht bekannt seien.
Generell heißt es, die Nachmittagsbetreuung werde mit der Neuregelung gestärkt: "Ein konsistentes Umfeld und vertraute Bezugspersonen sind essentielle Bausteine in der Welt eines Kindes. Deshalb wird dafür gesorgt, dass die Kinder in ihren vertrauten Kindergärten und Krabbelstuben auch nachmittags betreut werden. So werden Wechsel der Bezugspersonen auf ein Minimum reduziert, was sich positiv auf das Wohlergehen der Kinder auswirkt."
Seit Monaten seien allen Beteiligten alle Details des Gesetzes, das im Juli im Landtag final beschlossen wurde, bekannt. Von der Obfrau des Dachvereines der Tagesmütter-Vereine habe es keine negative Stellungnahme zu dem Punkt gegeben.
Nur 2,6 Prozent von Tagesmüttern betreut
In Oberösterreich werden 67.200 Kinder fremdbetreut, heißt es aus dem Büro von Bildungslandesrätin Haberlander, 1.800 davon von Tagesmüttern: "Das sind 2,6 Prozent aller fremdbetreuten Kinder in Oberösterreich."
ZUR SACHE: PETITION DES VEREINS TAGESMÜTTER INNVIERTEL
In dem zur Unterschrift vorliegenden Schreiben an das Land Oberösterreich heißt es:
„Tagesmütter ab September nicht mehr gefördert:
Die Betreuung durch Tagesmütter wird aufgrund einer Gesetzesnovelle des Landes nicht mehr im bisherigen Ausmaß finanziell gefördert. Dutzende Tagesmütter stehen wohl ab September ohne Job da.
Sowohl Tagesmütter, wie auch Eltern möchten mit dieser Petition auf ihre Situation aufmerksam machen und fordern die Erhaltung der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung für Eltern und Gemeinden. Sowie die Leistbarkeit der Betreuung bei Tagesmüttern/-vätern (TM/TV).
Wir fordern daher von den zuständigen politischen Entscheidungsträger/innen:
1. TM/TV-Betreuung muss als leistbares Kinderbetreuungsangebot weiterbestehen!
2. TM/TV-Betreuung muss weiterhin gefördert werden! Für viele Berufe ist die Flexibilität, die dort in den Kinderbetreuungszeiten geboten wird, unumgänglich!
3. individuelle Systeme und exible Kinderbetreuungsangebote sind für den ländlichen Raum wesentlich und dürfen nicht beschnitten werden!
4. Die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie in der TM/TV-Betreuung geboten wird, muss als Wahlmöglichkeit leistbar sein! Frauenarbeitsplätze dürfen durch das KGGB nicht gefährdet werden – Tagesmütter dürfen nicht in prekäre Dienstverhältnisse abrutschen!
5. Förderbedingungen dürfen für die TM/TV-Berteuung nicht verschlechtert werden!
Kinder dürfen durch gesetzliche Vorgaben nicht zum Spielball gemacht werden !
Unterstützende Unterschriften können bei vielen Tagesmüttern Oberösterreich, wie auch in den jeweiligen Standorten einer Betreuung und in den Verwaltungsbüros geleistet werden.“
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