Steuerberatung Fusseis in Ried
Was kommt steuertechnisch 2022 auf uns zu?
Erhöhung des Familienbonus Plus, Kapitalertragssteuer bei Kryptowährung und Homeoffice-Pauschale: Rudolf Rothböck, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Fusseis in Ried berichtet, was sich 2022 steuertechnisch ändert.
RIED. "Der Familienbonus Plus soll für Kinder bis 18 Jahre ab Juli 2022 von monatlich 125 Euro auf 166,68 Euro angehoben werden", weiß Rothböck. Für Jugendliche ab 18 Jahren gelte das ebenso, und zwar von 41,68 Euro monatlich auf 54,18 Euro. Beim Kindermehrbetrag sieht der Begutachtungsentwurf eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten wie auch eine stufenweise Erhöhung vor: Bis zu 350 Euro pro Kind statt bis zu 250 Euro für das Jahr 2022 und bis zu 450 Euro pro Kind ab dem Jahr 2023.
Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge
"Ein Teil der ökosozialen Steuerreform soll auch in der Absenkung der vom Versicherten zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge für niedrige und mittlere Einkommen liegen", berichtet der Steuerberater. Mit Wirkung ab 1. Juli 2022 soll die Senkung entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung in Abhängigkeit von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage erfolgen. Es handle sich dabei um Festbeträge, die nicht der jährlichen Aufwertung unterliegen. Die Umsetzung für die jeweilige Versichertengruppe erfolge dabei im Rahmen der entsprechenden Sozialversicherungsgesetze.
Kryptowährung
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährung, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, sollen laut Rothböck künftig der Kapitalertragsteuer unterliegen. Ein automatischer Abzug der Kapitalertragsteuer bei inländischen Kryptobörsen werde wohl ab dem Jahr 2023 möglich sein. "Die Veräußerung von Kryptowährung, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurde, soll nach der Haltedauer von einem Jahr (Spekulationsfrist) weiterhin steuerfrei bleiben", sagt der Experte und empfiehlt eine umfassende Dokumentation von Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und dergleichen.
Derzeit in Planung: Homeoffice Pauschale
Mit der geplanten Schaffung der sogenannten "Arbeitsplatzpauschale" sollen ab 2022 bis zu 1.200 Euro als Pauschale absetzbar sein, auch wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Mit der neuen "Arbeitsplatzpauschale" schaffe man die Möglichkeit der Absetzbarkeit auch für all jene, die zwar daheim arbeiten, aber über kein abgetrenntes Arbeitszimmer verfügen. Eine Pauschale in der Höhe von 1.200 Euro pro Jahr kann dann geltend gemacht werden, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die dem Steuerpflichtigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht - oder wenn diese Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit 11.000 Euro nicht übertreffen. "Diese Neuregelung wurde bereits vom Ministerrat beschlossen und soll ab dem Jahr 2022 anwendbar sein", berichtet Rothböck.
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