Behindertenparkplätze werden immer öfter ignoriert!

Im Bezirk, insbesondere in Rohrbach, fällt auf, dass die für Behinderte ausgewiesenen Parkflächen von Unbefugten zugeparkt werden. Für Autofahrer ohne Genehmigung, nach § 29 StVO, gilt ein Park- und Halteverbot.
Dies wird auch von Fahrern von Kleinbussen caritativer Einrichtungen, mit unberechtigt ausliegendem Parkausweis an der Windschutzscheibe, mißachtet. Ohne mitfahrender Klienten, für die diese Parkberechtigung gilt, schnell einkaufen, ist nicht statthaft, wird aber praktiziert.
Auf diesen wenigen Sonderparkplätzen stehen Lieferanten seelenruhig und stundenlang, um ein- oder auszuladen. Vor einem Einkaufsmarkt erdreisten sich Fahrer einer Kfz-Zubehörfiliale sogar, ihre Fahrzeuge ganztägig auf den gekennzeichneten Flächen abzustellen, bzw. so zu Parken, dass eine Zufahrt zu diesen Parkplätzen schier unmöglich ist.
Ein Problem ergibt sich aber auch durch die Farbzustände der Flächen mit aufgemaltem weißen Rollstuhl auf blauem Grund. Vielerorts sind diese Piktogramme nur noch schwach zu erkennen.
Es gibt jedoch Parkplätze, in St. Peter z.B., da werden diese nicht mehr gut sichtbaren Kennzeichnungen mit zusätzlich aufgestelltem Verkehrsschild versehen. Trotz dieser Tafel mit Zusatz > 2 x Menschen sind um Ausreden nicht verlegen. Hoffentlich kommen diese Falschparker nie in die Situation, sich solche Bemerkungen selbst anhören zu müssen.

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