Vogelgrippe
Amtstierarzt beruhigt: "Keine Fälle im Bezirk Rohrbach"

Besonders Puten und Hühner sind von der Geflügelpest bedroht. | Foto: davit85/Panthermedia
  • Besonders Puten und Hühner sind von der Geflügelpest bedroht.
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Die Geflügelpest, besser bekannt als Vogelgrippe, ist derzeit wieder in aller Munde. Grund dafür sind neuaufgetauchte Fälle, die seit Ende 2022 im Nachbarbundesland Niederösterreich und Wien bei Wildvögeln verzeichnet wurden. Auch in Oberösterreich gibt ist der Bezirk Braunau mittlerweile betroffen. Die BezirksRundSchau hat sich im Bezirk Rohrbach nach dem aktuellen Stand der Dinge informiert.

OÖ, BEZIRK ROHRBACH. Bei der Geflügelpest (HPAI, Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) handelt es sich um eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, gilt dabei als stark krankmachend für Tiere. Dieser führt vor allem in Hausgeflügelbeständen zu vielen Todesfällen. Besonders gefährdet sind Puten und Hühner, aber auch Enten und Gänse können sich infizieren. Sie zeigen aber laut den aktuellen Informationen oft keine Symptome, spielen aber bei der Verbreitung eine wesentliche Rolle. Ähnliches gilt für Wildvögel, vor allem Wildenten oder -gänse. Wichtig zu wissen: beim Menschen wurden Infektionen mit dem Virus in Europa bisher nicht nachgewiesen.

Aktuell keine Fälle

Im Bezirk Rohrbach betont neben der Bezirkshauptfrau Wilbirg Mitterlehner auch Amtstierarzt Georg Furtmüller aus Altenfelden gegenüber der BezirksRundSchau: "Wir haben keine Fälle im Bezirk Rohrbach." (Stand 17. Jänner, 9 Uhr). Auch Furtmüller erklärt, dass Fälle in Haustierbeständen meist von Wildtieren eingeschleppt wurden. Nun sei diese Gefahr wieder gegeben. Eine Probe – diese betraf eine Ente – habe er aktuell einschicken müssen, diese sei aber negativ gewesen. 

Tierhalter müssen spezielle Pflichten beachten

Aufgrund der aktuellen Situation hat man in Österreich daher reagiert und Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit erhöhtem Risiko bestimmt. Zu jenem mit stark erhöhtem Risiko gehört unter anderem der Bezirk Rohrbach. Das hat zur Folge, dass Tierhalter in diesen Gebieten nun bestimmte Pflichten einhalten müssen. So gilt etwa Stallhaltungspflicht. Betriebe, die unter 50 Stück Geflügel halten, sind bei der Einhaltung bestimmter Maßnahmen aber von dieser ausgenommen. Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, um Kontakt zu unterbinden. In Ausläufen sind die Tiere durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Alternativ kann die Fütterung und Tränkung im Stallinnenbereich oder unter einem Unterstand erfolgen.  Die Ausläufe müssen aber gegen Oberflächengewässer, an denen sich Wildvögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Das Tränken darf außerdem nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. 

Die Stallhaltungspflicht sorgt laut dem Rohrbacher Amtstierarzt vor allem bei Biobetrieben oft für Diskussionen, da man befürchtet, den Biostatus zu verlieren. Er erklärt: "16 Wochen dürfen die Tiere eingesperrt sein."

Verdacht ist meldepflichtig

Weiters wichtig zu wissen: jeder Verdachtsfall muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. "Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 Prozent), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 Prozent) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als drei Prozent in einer Woche) zu melden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen", wird in der Regelung betont. Gemeldet werden müssen auch tot aufgefundene, wildlebende Wasser- und Greifvögel. Dies muss beim Amtstierarzt erfolgen. Mehr Infos unter land-oberoesterreich.gv.at/272722.htm

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