Corona-Virus
Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Rohrbach
In den Ordinationen und im Klinikum Rohrbach muss der Betrieb reduziert werden, um das Corona-Risiko einzudämmen.
ROHRBACH-BERG. Wer Symptome eines akuten Atemwegsinfektes (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit) aufweist und sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, oder direkten Kontakt mit einer bestätigt infizierten Person in den letzten 14 Tagen hatte, gilt als Verdachtsfall. "Personen, welche diese genannten Kriterien erfüllen bleiben zu Hause, wählen die Gesundheitshotline 1450 und gehen keinesfalls ohne weitere Instruktionen zum Arzt in die Ordination oder ins Krankenhaus", betont Bezirksärztevertreter Werner Stütz. Den Anweisungen des medizinischen Personals in Ordinationen und Krankenhäusern ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandeln gefährdet die eigene Gesundheit und die des Gesundheitspersonals. Stütz appelliert an die Vernunft der Bevölkerung und medizinische Eigenverantwortung jedes Einzelnen: "Geht nicht wegen Kleinigkeiten, wie leichten Verspannungen oder einem leichten Krankheitsgefühl zum Arzt. Auch wenn diese zwei Tage oder länger andauern." Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen, diverse Hausmittel und Wickel dürfen ruhig einmal in Eigenregie eingenommen werden.
Patientenversorgung im Rohrbacher Klinikum
Die derzeitigen Auswirkungen der Patientenversorgung im Krankenhaus Rohrbach, können sich laut dem Ärztlichen Direktor Wolfgang Tenschert tagesaktuell weiter verschärfen.
- Reduzierung der Termin- und Planambulanzen (radiologische Untersuchungen, Terminvereinbarungen zu Planoperationen, Abklärungen länger bestehender Beschwerden, Vorsorgeuntersuchungen z. B. Darmspiegelung)
- Absolutes Besucherverbot (Ausnahmen nur bei stationären Kindern und Palliativpatienten)
- Zugangssperren zu den Spitälern mit Zugangsschleusen zur Vor-Triage
- Aussetzen sämtlicher Planoperationen bis auf weiteres
Der Notfallbetrieb mit Behandlung akut (schwerst)erkrankter oder verletzter Personen ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Es müssen auch im vorgeschalteten medizinischen Bereich der niedergelassenen Allgemeinmediziner und Fachärzte, Einschränkungen in der Begutachtung und Diagnostik erfolgen, um Patientenströme ganz zielgerichtet und der momentanen Ausnahmesituation angepasst, leiten zu können. Der übliche Routinebetrieb weicht auch hier und vor allem beim Hausarzt weitgehend einem Notfallbetrieb. Das wiederum bedarf, abhängig von den räumlichen und personellen Gegebenheiten der einzelnen Arztpraxen einschneidender organisatorischer Änderungen im Tagesablauf. "Die momentane Ausnahmesituation erlaubt uns niedergelassen Ärzten ausnahmsweise Behandlungsoptionen, die unter normalen Umständen nicht vorgesehen sind."
Mögliche Änderungen
- Rezeptausstellung ohne Warten in der Schlange gegebenenfalls online oder mit „Wunschzettel“ in Kuvert im Postkasten und für einen längeren Zeitraum
- telefonische Krankmeldung
- Aufsuchen der Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich und Abweisung bei fehlender medizinischer Dringlichkeit
- fiebernde/infektiöse Patienten werden nur noch nach vorangegangener telefonischer Anmeldung gegen Ordinationsende in die Praxis gelassen, evtl. auch nur einzeln (Vermeiden von Kontakt mit gesunden Patienten),
- keine Vorsorgeuntersuchungen, keine Begutachtung und Abklärung von Bagatellleiden, kompletter Verzicht auf Besprechung nicht bedrohlicher Befunde
Visitenfahrten zu Patienten nach Hause werden nach zeitlicher Maßgabe und Notwendigkeit weiter durchgeführt, bedürfen aber vor allem bei Infekten einer ganz genauen vorheriger Abklärung (Ansteckungsgefahr für Arzt). "Eine der effektivsten Maßnahmen, eine Ansteckung zu vermeiden wird sein, sich den Besuch bei seinem Arzt des Vertrauens momentan gut zu überlegen", so der Bezirksärztesprecher.
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