Nationalratswahl am 15. Oktober – Lichtbildausweis nicht vergessen!

- Die Wahl ist am 15. Oktober.
- Foto: Foto: panthermedia/Otter
- hochgeladen von Annika Höller
BEZIRK. Im Hinblick auf die bevorstehende Nationalratswahl macht die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach darauf aufmerksam, dass die Nationalratswahlordnung 1992 (NRWO) in § 67 die Identitätsfeststellung beinhaltet. Das bedeutet:
- Jeder Wähler tritt vor die Wahlbehörde, nennt seinen Namen, gibt seine Wohnadresse an und legt eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
- Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.
Aus diesem Grund empfehlen wir daher allen Wählern, zur Wahl unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen! Wenn Wähler ohne Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Wahl gehen, sind sie dennoch zur Abstimmung zuzulassen, wenn sie der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt sind und kein Einspruch erhoben wird. Dieser Umstand bedeutet jedoch einen zusätzlichen Aufwand für die Gemeindewahlbehörden.
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