2.000 Euro Nachzahlung für Rohrbacher Kellnerin

Die Kellnerin bekam 2.000 Euro. | Foto: Foto: Fotolia/Gino Sanders
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BEZIRK. „Immer wieder erhalten Arbeitnehmer nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit zusteht. In vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirkstellenleiter Manfred Riepl zur Halbjahresbilanz der AK Rohrbach. Exakt 129.076 Euro hat sie im ersten Halbjahr 2017 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. Insgesamt suchten 1865 AK-Mitglieder im ersten Halbjahr 2017 bei den AK-Beratern telefonisch Rat, 588 kamen zu einem persönlichen Gespräch.

Wirt zuerst nicht einsichtig

Ein typischer Fall war der einer Saisonbeschäftigten im Gastgewerbe, die um mehr als 2.000 Euro geprellt worden war. Die junge Frau arbeitete knapp ein Jahr in einem Tiroler Betrieb. Nachdem sie gekündigt hatte, ließ sie von der AK überprüfen, ob sie richtig entlohnt worden war. „Bei der Kontrolle haben wir festgestellt, dass die Lohnabrechnungen nicht korrekt waren“, sagt Riepl. Konkret mussten mehr Überstunden geleistet werden, als bei den Pauschallohnabrechnungen ausbezahlt worden sind. Die AK urgierte beim Arbeitgeber die Richtigstellung, bekam aber vorerst eine Abfuhr. Erst der neuerliche Hinweis der AK auf die Rechtslage und eine Klagsdrohung bewogen den Wirt zum Umdenken. Die junge Frau bekam mehr als 2000 Euro nachbezahlt. Ihr Glück: Sie konnte lückenlose und genaue Arbeitszeitaufzeichnungen vorweisen.

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