Erbe annehmen, Hof weiterführen

Karl und Elfriede Pühringer auf ihrem Bauernhof in Neudorf.
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  • hochgeladen von Annika Höller

BEZIRK (anh). Seit 1931 können Bauernhöfe in Oberösterreich im Rahmen des "Erbhöfegesetzes" die Bezeichnung "Erbhof" führen. 6.132 Anwesen wurden seither im ganzen Bundesland ausgezeichnet. Um in diesen Reigen aufgenommen zu werden, muss der Landesregierung ein Nachweis erbracht werden. Dieser soll bescheinigen, dass der bäuerliche Besitz seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie übertragen worden ist. Häufig analysieren dies Heimatforscher. Die Besitzfolge kann aber auch durch die Antragsteller selbst ermittelt werden. Zudem muss der Hof vom Eigentümer bewohnt und bewirtschaftet werden. Das Erbhofzeichen wird von der Landesregierung kostenlos beigestellt. Es besteht aus einer Ehrenurkunde und einer Kupfer-Plakette, die sichtbar am Haus montiert werden kann. Damit haben die Bauernfamilien auch das Recht, die Ehrenbezeichnung geschäftlich zu führen. Sie darf etwa in Logos, Briefköpfen oder bei Produktbeschreibungen vorkommen.

Wichtig für Landeskultur

In erster Linie hat die Auszeichnung aber einen ideellen Wert: Die Besitzer werden für ihr treues Festhalten an bäuerlichem Kulturgut und an Tradition geehrt. "Familien, die seit Jahrhunderten mit Weitblick und Durchhaltevermögen Höfe bewirtschaften und bewahren, sind Grundpfeiler einer nachhaltigen Landwirtschaft. Einen Erbhof zu führen, bedeutet gelebte Nachhaltigkeit", sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Er lebt mit seiner Gattin ebenfalls auf einem Erbhof. Elisabeth Goppold vom Land Oberösterreich ergänzt: "Die landwirtschaftlichen Betriebe in Oberösterreich sind für die flächendeckende Bewirtschaftung unseres Landes und damit für die Landeskultur von enormer Bedeutung." Eine Hofübergabe innerhalb derselben Familie sei gerade heute äußerst wichtig. Denn: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert und die Zahl der Familienbetriebe ist rückläufig.

Sich selbst versorgen können

Auch der Biobetrieb der Pühringers in Neudorf, als "Kreuzmayrhof" bekannt, ist ein Erbhof. Zwölf Besitzer mit drei Familiennamen hatten sich bereits um das Anwesen gekümmert, ehe es Karl und seine Frau Elfriede 1996 übernahmen. Von den Vorgängern zeugen etwa ein alter Türstock und ein Gewölbe. Seither bewirtschaften sie im Nebenerwerb drei Hektar Hopfen und betreiben seit 2000 Mutterkuhhaltung. "Es ist nicht immer einfach, weil die Preise für landwirtschaftliche Produkte stagnieren, die Auflagen steigen und der Bürokratismus zunimmt", sagt Karl Pühringer. Trotzdem überwiegen die Vorteile. Für Elfriede sind das die Natur, das Ursprüngliche und dass sie sich selbst versorgen können. Momentan leben drei Generationen am Hof. Die Übernahme durch eines der vier Kinder sei so gut wie fix.

Zur Sache

• Zur ehrenden Hervorhebung von Beispielen treuen Festhaltens an ererbtem bäuerlichen Besitz wurde in Oberösterreich 1931 mit dem Erbhöfegesetz die Bezeichnung "Erbhof" geschaffen.
• Die ersten Erbhof-Verleihungen gab es 1937. Im Bezirk Rohrbach wurden damals die ersten 15 Erbhöfe in Klaffer, Schlägl, Julbach, Auberg, Kleinzell, Schönegg und St. Martin ausgezeichnet.
• Insgesamt gibt es in Oberösterreich 6.132 Erbhöfe. Davon 902 im Bezirk Vöcklabruck, 671 im Bezirk Braunau, 584 im Bezirk Rohrbach, 526 im Bezirk Freistadt, 524 im Bezirk Ried, 475 im Bezirk Schärding, 471 im Bezirk Grieskirchen, 382 im Bezirk Urfahr-Umgebung, 380 im Bezirk Perg, 250 im Bezirk Gmunden, 237 im Bezirk Kirchdorf, 226 im Bezirk Steyr-Land, 218 im Bezirk Wels-Land, 160 im Bezirk Eferding, 112 im Bezirk Linz-Land, drei in Linz und einen in Wels.

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