Gründerzeithaus
Kranzgasse 24 bald Geschichte
Das Gründerzeithaus in der Kranzgasse 24 steht vor dem Abbruch. Ein letzter Aufschrei kommt von Politikern.
WIEN/RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Traurig und verlassen steht ein graues Haus inmitten der Kranzgasse. Stark verfallen wurde es seinem Schicksal überlassen und wartet nun darauf, dass es dem Erdboden gleichgemacht wird. Warum man ein solch historisches Gebäude nicht retten konnte, fragt sich Didi Zach von der KPÖ. Laut der MA 19, die für Architektur und Stadtgestaltung zuständig ist, sei es nicht mehr schutzwürdig: "Der Zustand des Hauses ist so schlecht, dass es sich finanziell nicht mehr lohnt, es zu sanieren", lautete die Begründung. Die Baupolizei bestätigte der BezirksZeitung eine sogenannte "Unwirtschaftlichkeit der Sanierung", woraufhin sich der jetzige Eigentümer, "JP Immobilien", eine Abbruchbewilligung einholte.
KPÖ gibt Hoffnung nicht auf
Der Geschäftsführer von JP, Daniel Jelitzka, ist derzeit auf Urlaub und wollte keine Stellungnahme abgeben. Wann der Abriss erfolgt, weiß man nicht. Zach nimmt diese Tatsache nicht so leicht hin und möchte auf dieses Thema aufmerksam machen. "Weil ein Großteil der Kranzgasse aus Häusern der Gründerzeit besteht und somit sogar ein zusammenhängendes schützenswertes Ensemble gegeben ist, forderten wir bei der letzten Bezirksvertretungssitzung auf, zu überprüfen, ob man einen Abbruch noch verhindern kann", so Zach.
"Die Rettung kommt allerdings zu spät", weiß Vera Biedermann (SPÖ), Vorsitzende des Bauausschusses. Sie ist seit September an der ganzen Sache dran. "Gemeinderätin Laschan, die zufällig von einer Anrainerin informiert wurde, dass der angrenzende Hofbereich bereits abgebrochen wurde, hat mich gebeten nachzuforschen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde nämlich auch das gelbe Nachbarhaus, in dem die Anrainerin arbeitet, beschädigt." Dadurch fand Biedermann heraus, dass der Eigentümer eine wirtschaftliche Abbruchbewilligung erhielt und im April 2021 eine Baubewilligung einreichte. Das Indiz: Aus Alt wird womöglich Neu.
Abriss unumgänglich
"Die Bauverhandlung war im November, aber der Hausbesitzer hat noch keinen endgültigen Bescheid", fügt Biedermann hinzu. In ihrer Stellungnahme hat Vera Biedermann ausdrücklich kundgetan, dass man sanierungswürdige Bauten als Bürger dem Bezirk melden kann, um solch tragischen Ausgang zu verhindern. "Passanten können aber nur straßenseitige Beschädigungen feststellen. Hofseitig sind die Nachbarn gefragt." Fehlende Dachziegel, wie im Fall Kranzgasse, muss man als Anrainer umgehend melden, damit der Bezirk eingreifen kann. Der Eigentümer erhält dann einen Bauauftrag, in dem steht, dass er diese Schäden zu reparieren hat. So kann man wirtschaftliche Abbrüche rechtzeitig verhindern. In der Kranzgasse ist diese Chance vertan.
ÖVP Statement zur Kranzgasse
Bei der letzten Bezirksvertretungssitzung lehnte die ÖVP den Antrag von Links aus folgenden Gründen ab:
„Die Stadt hat sehr wohl erkannt, das gründerzeitliche Bauten oft schützenswert sind. Ensembleschutz durch Schutzzonen und auch die Erschwernis des Abrisses von Häusern, die vor 1945 gebaut worden sind, sind unserer Meinung ausreichende Maßnahmen, um dies zu gewährleisten. Dem Haus in der Kranzgasse 24 wurde solch eine Schutzwürdigkeit behördlich nicht attestiert. Der Abriss ist nun möglich“, so Klubobmann der ÖVP, Peter Estfeller.
„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Gründerzeithäuser sehr erhaltenswert sind. Gleichzeitig gilt es aber das Eigentumsrecht zu respektieren. Der Eigentümer hat das alleinige Recht, natürlich unter Einhaltung der Bauordnung zu schalten und zu walten“, meint der Klubobmann-Stellvertreter Ahmet Bozkurt (ÖVP).
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