Haft und Handschellen für die Mutter

Die gerichtliche Besuchsregelung und ein Foto der Mutter in Handschellen weist der Lebensgefährte vor.
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  • hochgeladen von Ricky Knoll

HALLEIN. Völlig aus dem Ruder lief der Besuch einer Zwölfjährigen bei ihrer Mutter in Hallein. Das Mädchen lebt mit ihren zwei Geschwistern in Freilassing beim Vater, der das Sorgerecht über hat. Dieser hatte die Tochter mithilfe von Polizisten am FC Hallein-Fußballplatz abgeholt. Geendet hat die Aktion mit Handgreiflichkeiten und der Mutter, die in Handschellen abgeführt und in eine Zelle gebracht wurde.

Vor den Augen des Kindes

Der Lebensgefährte der Mutter (Name der Redaktion bekannt), ist empört: "Der Einsatz war völlig überzogen. Die Polizisten haben sich überhaupt nicht darum geschert, dass das Mädchen gemäß gerichtlicher Besuchsregelung bei uns das ganze Wochenende hätte bleiben dürfen. Wir haben mit dem Vater vereinbart, dass er sie am Samstag um 18.00 Uhr abholt, die Tochter hat ihm mitgeteilt, dass wir am Fußballplatz sind. Ich gebe zu, dass alle ziemlich heftig reagiert haben, aber müssen der Mutter tatsächlich vor den Augen ihres Kindes Handschellen angelegt werden?"
Laut Polizeiprotokoll habe der Vater die Tochter nicht finden können und deshalb die Beamten um Hilfe gebeten. "Wir müssen handeln, wenn wir gerufen werden. Als er in Begleitung von zwei Einsatzfahrzeugen zum Fußballplatz kam, attackierte ihn die Frau. Die Situation drohte zu eskalieren. Weil die Frau sich nach mehrmaliger Abmahnung nicht beruhigen wollte, musste sie auf den Posten Hallein gebracht werden", erklärt Polizeisprecher Anton Schentz. "Leidtragende war natürlich das Kind", gibt er zu.

Laut Aussage des Vaters sei an diesem Tag kein regulärer Besuch vorgesehen gewesen, er habe sich aber bereit erklärt, das Kind für ein Treffen vorbei zu bringen.

Die gerichtliche Besuchsregelung und ein Foto der Mutter in Handschellen weist der Lebensgefährte vor.
"Die Frau ließ sich nicht beruhigen. Die Kollegen mussten ihr Handschellen anlegen", erklärt Anton Schentz von der Polizei.
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