Haftstrafen nach Osterfestspiel-Skandal
Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis für den früheren technischen Direktor der Osterfestspiele, Klaus K. und drei Jahre und zehn Monate Gefängnis für den ehemaligen Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael D. wegen Betrugs und Untreue: Das ist der vorläufige Schlussstrich unter dem Osterfestspiel-Skandal. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die beiden Angeklagten nahmen sich Bedenkzeit.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten die Osterfestspiele mit ungerechtfertigten Honoraren, Spesen, Provisionen und Gehaltszahlungen geschädigt hatten. Im Fall von Klaus K. waren es insgesamt 1,5 Millionen Euro, im Fall von Michael D. 1,6 Millionen Euro. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf, um 300.000 Euro einen russischen Geldgeber als Förderer angeworben zu haben. Klaus K. und Michael D. wurden zu einem Kostenersatz an die Osterfestspiele im Ausmaß von je rund 840.000 Euro verurteilt, Michael D. zusätzlich noch zu weiteren rund 424.000 Euro.
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