Bitterböse Ironie aus dem Büro von Stadträtin Claudia Schmidt
SALZBURG. Dass Politik nicht langweilig sein muss, sondern vor bitterböser Ironie nur so triefen kann, durfte Streusalz-Jäger GR Bernhard Carl (Bürgerliste) kürzlich in Form einer Anfragebeantwortung aus dem Ressort von Stadträtin Claudia Schmidt (ÖVP) erfahren. Der Abgeordnete hatte nachgefragt, wer die Auftaumittelverordnung missachtet hat, und warum das passiert sei.
Schmidts Antwort:
Betreff: Anfragen gemäß § 21 GGO - Zahl: 25708/2010/1 – Salzstreuung
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Vorbemerkung:
Wie Sie seit einigen Jahren richtigerweise und mit durchaus bemerkenswertem Einsatz beinahe aller Sinnesorgane feststellen, kommt es in der Stadt Salzburg zu einer Häufung von unnatürlichen Natriumchloridvorkommen, lokal begrenzt auf die Strecken des Öffentlichen- sowie des Individualverkehrs. Nach ausführlicher Recherche, unter Verwendung sämtlicher Werkzeuge der modernen Empirie, konnte tatsächlich eine statistisch relevante Signifikanz, nämlich das Korrelieren der tatsächlichen Vorkommen mit den Bestimmungen der Salzburger Auftaumittelverordnung festgestellt werden.
Den Recherchen meiner Mitarbeiter folgend, tritt dieses Naturphänomen außerdem überwiegend im Winter, begünstigt und verstärkt, durch den Einfluss natürlicher Wetterphänomene und dem daraus resultierenden Wechselspiel im Aggregatzustand der chemischen Verbindung Wasser (Anmerkung: H²O) auf. Zum allgemeinen Unglück ist „Wasser“ die einzige chemische Verbindung welche unter den auf der Erde vorkommenden Schwankungen der Außentemperaturen, sämtliche Aggregatzustände durchlaufen kann.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass dieses Phänomen in den Sommermonaten nicht mehr auftreten wird, somit wird von Seite des Ressorts eine leichte Entspannung der Situation erwartet.
~ Wer hat am Donnerstag den 11.2.2010 oder am 12.2.2010 die Auftaumittelverordnung jedenfalls in den Bereichen Kühbergstrasse und Graf-Revertera-Allee missachtet?
Die Auftaumittelverordnung wurde bedauerlicherweise von Männern und Frauen unabhängig der sozialen Schicht, Bildung oder Altersgruppe missachtet. Das „corpus delicti“ lässt sich auf die gängigen Fortbewegungshilfen (Fahrräder, Motorräder, PKWs, LKWs, Kinderwägen, Rollstühle, Spazierstöcke, Schuhe,…) einigermaßen reduzieren. Es wurde festgestellt, dass die Benützer der erwähnten Fortbewegungshilfen ihr jeweiliges Mobilitätsinstrument, vor dem Wechsel von einer Strecke, welche legal von den Mitarbeitern des Winterdienstes durch Streusalz enteist wurde, durch eine ungenügende Reinigung der selben, illegal auf die von Ihnen genannten Straßenabschnitte eingeschleppt haben.
~ Warum wurde sie missachtet?
Es ist davon auszugehen, dass die betreffenden Bürger in völliger Unkenntnis der Lage die gegenständliche Situation herbeigeführt haben.
~ Welche Maßnahmen ergreifen Sie um in Zukunft die Einhaltung der Auftaumittelverordnung zu gewährleisten?
Die Auftaumittelverordnung wird von den Mitarbeitern des Winterdienstes penibel eingehalten. Kein Mitarbeiter hat ein dienstliches oder privates Interesse oder gar Vergnügen willkürlich Streusalz in der Stadt zu verteilen. Sämtliche Vorwürfe Ihrerseits sind mit dem einfachen Faktum der leider unvermeidlichen Verschleppungen zu erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schmidt
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