Keine UVP für den Ausbau der Mönchsberggarage
SALZBURG. Für die Erweiterung der Mönchsberggarage ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, so das Ergebnis der Einzelfallprüfung. Untersucht wurden dabei die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Garagenausbaus auf die drei betroffenen Schutzgüter, nämlich das UNESCO-Weltkulturerbe, die Luftbelastung sowie das Landschaftsschutzgebiet.
Rössler: "Keine leichte Entscheidung"
"Es war keine einfache Entscheidung, vor allem weil es sich um einen besonders sensiblen Landschaftsraum handelt. Letztlich war die Tatsache ausschlaggebend, dass es sich bei einer befristeten Bauphase nicht um dauerhafte Schäden des Erholungswertes und des Schutzgebietes handelt. Auch in den beiden anderen Schutzkategorien konnten keine derart gravierenden Beeinträchtigungen festgestellt werden, dass dadurch eine UVP-Pflicht ausgelöst würde. Detailfragen hinsichtlich Ökologie und Bodenschutz werden im Naturschutzverfahren vertieft zu behandeln sein", betonte Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.