Parteienförderung: Versteinerungsprinzip soll fallen

Salzburger Landtag | Foto: Franz Neumayr

Wenn sich zwei streiten, dann freut sich der Dritte – und Im Falle der Parteienförderung könnte das in Salzburg bald der Steuerzahler sein. Denn die Koalitionsparteien ÖVP und GRÜNE sind sich einig, wie künftig im Fall von Parteispaltungen und wechselnden Mandaten umgegangen werden soll.

Mandatsförderung verfällt mit Parteiaustritt bzw. Parteiausschluss

Bei Änderungen der Parteizugehörigkeit (Ausschluss, Austritt oder Neugründung einer Partei durch einen Mandatar) soll die Parteienförderung für diesen Mandatar bzw. diese Mandatare weder zur gewechselten Partei noch zu einer neugegründeten Partei mitgenommen werden können, sondern ´verfällt´. "Damit werden durch die neue Regelung auch allfällige Bemühungen hintangehalten, aus fördertechnischen Gründen auf ´Mandatarwerbung´ zu gehen. Die Parteienförderung (konkret der Steigerungsbetrag) stellt künftig auf die tatsächlich für eine Partei im Landtag vertretenen Abgeordneten ab, allerdings nur unter der Maßgabe, dass diese Partei auch bei der letzten Wahl kandidiert hat", präzisiert ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer.

Auswirkungen auf FPS, FPÖ und Team Stronach
Im derzeitigen Streit FPS gegen FPÖ bedeutet das, dass weder die FPÖ für 6 Abgeordnete Parteienförderung kassieren kann, obwohl sie nur mehr mit einer Mandatarin im Landtag vertreten ist. Aber auch für die FPS entfällt der Anspruch auf die Steigerungsbeträge, weil die FPS zwar fünf Mandatare im Landtag stellt, die FPS aber nicht als Partei bei der letzten Wahl kandidierte. Mit der Regelung kann aber auch das Team Stronach, das mittlerweile nur mehr aus einem Abgeordneten besteht, nicht mehr für drei Mandatare Parteienförderung lukrieren. Dem Steuerzahler würde das aktuell 900.000 Euro sparen.

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