Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes
Patientenverfügung neu bringt Erleichterungen

Die Patientenverfügung neu ist unkomplizierter und bringt Erleichterungen, wie die Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre. | Foto: LMZ/Otto Wieser
  • Die Patientenverfügung neu ist unkomplizierter und bringt Erleichterungen, wie die Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre.
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Die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes trat vor wenigen Tagen in Kraft und brachte wesentliche Neuerungen. Für Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl ist die Novellierung im Sinne der Patienten absolut zu begrüßen. Der Antrag auf die Erstellung einer Patientenverfügung ist ein kostenloses Service.

SALZBURG. „Die Patientenverfügung neu funktioniert einfacher, ist unkomplizierter und im Sinne der Patienten absolut zu begrüßen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl. Vor wenigen Tagen trat die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes in Kraft und brachte wesentliche Neuerungen. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit eines Patienten abgelehnt werden. Da es für Ärzte oft schwierig ist, medizinische Maßnahme im Sinne des Patienten zu treffen, wenn dieser nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Die Neuerungen

  • Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre
  • Bei Erneuerung genügt ein ärztliches Gespräch, ein Jurist ist nicht mehr zwingend notwendig
  • Schaffung der Möglichkeit der Abspeicherung im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA – voraussichtlich im Jahr 2020)

„Das sind wesentliche Erleichterungen für die Patienten. Mit ELGA ist in absehbarer Zukunft eine österreichweite Abfragemöglichkeit von Verfügungen gegeben“, sieht Thomas Russegger von der Salzburger Patientenvertretung die Vorteile.

So ist die Verfügung rechtlich bindend

Rechtlich bindend ist eine Patientenverfügung nur dann, wenn man sich ärztlich beraten lässt und die Verfügung von einem juristischen Mitarbeiter der Salzburger Patientenvertretung, von einem Rechtsanwalt, Notar oder juristischen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereines errichtet wird. „Nach wie vor gelten bei der Ersterrichtung von verbindlichen Patientenverfügungen die schon bereits bestehenden Formvorschriften“, so Patientenanwalt Russegger.

Kostenloser Service beim Antrag

Ein kostenloser Service für die Bürger ist der Antrag auf die Erstellung einer Patientenverfügung bei der Patientenanwaltschaft Salzburg, die im vergangenen Jahr 241 Verfügungen errichtete. Dementsprechend groß ist auch der Andrang und aufgrund dessen beträgt derzeit die Wartezeit zirka ein Jahr. „Menschen, die schwer erkrankt sind oder eine unmittelbare zum Tode führende Grunderkrankung haben, erhalten sehr rasch einen Termin. Dadurch, dass die Höchstwirksamkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung von fünf auf acht Jahre erhöht wurde, gehen wir davon aus, dass wir bald schneller Termine anbieten können“, so Russegger.

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