Vermeintlicher E-Bike-Klau
19-Jähriger schießt am Stadtplatz Schärding mit Pistole in die Luft

- Zeugen haben beobachtet, wie in der Nacht des 27. Mai 2025 ein junger Mann mit einer Pistole am Stadtplatz Schärding zweimal in die Luft schoss. Die Polizei nahm schließlich in Bubing einen 19-Jährigen fest, der eine Schreckschusspistole mitführte. Er war starkt alkoholisiert.
- Foto: Berndorfer
- hochgeladen von Kathrin Schwendinger
Zeugen haben beobachtet, wie sich in der Nacht des 27. Mai 2025 ein junger Mann am Stadtplatz Schärding an einem E-Bike zu schaffen machte und schließlich mit einer Pistole in die Luft schoss. Die Polizei nahm schließlich in Bubing einen 19-Jährigen fest, der eine Schreckschusspistole mitführte. Er war stark alkoholisiert. Das E-Bike gehört seinem Großvater.
SCHÄRDING. Zeugen meldeten sich am 27. Mai 2025 gegen 22:40 bei der Polizei, weil sie beobachteten, dass sich ein noch Unbekannter an einem E-Bike zu schaffen machte. Wie die Polizei mitteilt, gaben die Zeugen an, dass die Person, das Schloss am E-Bike gewaltsam entfernte und zusätzlich zweimal mit einer Pistole in die Luft schoss. Danach verließ die Person durch das Linzer Tor den Stadtplatz von Schärding und flüchtete in unbekannte Richtung.
Die Polzei leitete Fahndungsmaßnahmen aufgrund der Anzeigeerstattung ein. Um 23:20 Uhr wurde der Beschuldigte im Gemeindegebiet Sankt Florian, Ortsteil Bubing, angehalten und festgenommen. Bei der Person handelte es sich um einen 19-Jährigen aus dem Bezirk Schärding. Er führte eine Schreckschusspistole mit und schob ein E-Bike. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass das vermeintlich entwendete E-Bike dem Großvater gehörte und dieses ausgeliehen wurde.
Hinsichtlich der Schussabgaben am Stadtplatz konnte der 19-Jährige aufgrund seiner Alkoholisierung (1,78 Promille) keine Angaben machen. Am 28. Mai 2025 um 00:45 Uhr wurde die Festnahme aufgehoben und der Mann in die Obhut seiner Eltern übergeben.
Eine Anzeige ergeht an die BH Schärding und es wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Bezüglich der gerichtlich strafbaren Handlungen werden noch weitere Ermittlungen geführt.
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