"Hochhaus" sorgt für Wirbel in Nachbarschaft
Zehn Meter hohes Wohnhaus wirft Schatten auf Nachbarschaftsfrieden – Berufung gegen Baubewilligung.
TAUFKIRCHEN (kpr). Auf ihre sonnige Terrasse kann und will die Taufkirchnerin Monika Lautner nicht verzichten – genau das müsste sie aber, wenn wie geplant ein fast zehn Meter hohes Wohnhaus neben ihrem nur halb so hohen Bungalow gebaut wird. Gegen die Baubewilligung der Gemeinde legte sie Berufung ein, aber ohne Erfolg. Die Bauwerber – Taufkirchner mit türkischem Migrationshintergrund – planen, im Ortsteil Furth ein 30 Meter langes und neuneinhalb Meter hohes Gebäude mit überdachten Abstellflächen zu errichten – vier Familien sollen darin Platz finden.
"Rechtlich alles in Ordnung"
"Rein rechtlich ist alles in Ordnung", weiß Josef Espernberger, der Lautner in der Sache zur Seite steht. Aber: "So ein hohes Gebäude knapp zwischen Wohnhäusern verschandelt alles." Der Vorwurf an Bürgermeister Josef Gruber: Er habe zu früh das Okay für den Bau gegeben, "ohne gesehen zu haben, wie groß er wird." Das will der Bürgermeister so nicht stehen lassen: "Im Einreichplan war zu sehen, dass das Gebäude für den Grund zu groß war. Da haben wir uns gedacht, dass die Bauwerber das Haus kleiner machen. Stattdessen haben sie sich eine Parzelle dazu gekauft." Espernbergers Meinung dazu: "Irgendjemand muss ihnen einen Tipp gegeben haben, zuzukaufen." Monika Lautner hat gegen die Baubewilligung Berufung eingelegt. Begründung: In dem Bau sehe sie eine Wertminderung ihres Grundstücks und Bungalows und eine massive Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Umgebung. Die Gemeinde solle nur ein Zweifamilienhaus bewilligen. Im Gemeinderat ergingen drei Stimmen für die Berufung, 20 dagegen. "Die Gegenstimmen gingen nur von der rechtlichen Seite aus, die Verschandelung des Ortsbildes sahen sie nicht", ist sich Espernberger sicher. Dazu Bürgermeister Gruber: "Ich kann nicht sagen, wie groß gebaut werden darf. Ich verstehe die Anrainer, aber ich muss mich an das Baurecht halten." Die "zukünftigen Nachbarn" Lautners beharren auf einem Vierfamilienhaus. Auf Anfrage der BezirksRundschau sagte der Sohn des Bauwerbers, für ihn, die beiden Brüder und den Vater werden vier Wohneinheiten benötigt.
Fall für Verwaltungsgericht?
Das Einzige was Monika Lautner nun noch tun könne, sei laut Gruber Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzulegen. "Die Kosten für den Anwalt sind aber einfach zu hoch", sagt sie. Deshalb überlege sie nun, ihr Gründstück samt Bungalow zu verkaufen.
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