Leserbrief
Ist Erhöhung der Erhaltungsbeiträge auf 275% verhältnismäßig?

Leserbrief von Dr. Josef Pretzl aus Schärding zum Artikel über die Erhöhung der Erhaltungsbeiträge für Kanal und Wasser im Bezirk Schärding.

Als betroffener Grundbesitzer möchte ich einige Anmerkungen zum Artikel und den Kommentaren machen: 

  1. Die betroffenen Grundstücke sind nicht am Kanal und Wassersystem angeschlossen. 
  2. Laut Herrn Bürgermeister Wohlmuth verlangen zehn von 30 Gemeinden eine erhöhte Gebühr. Und auch da ist Schärding Spitze mit Verdoppelung des Mindestbetrages. Tarife 2022: Land 35 Cent/m2, Schärding 35 Cent/m2; Tarife 2023: Land 35 Cent/m2, Schärding 70 Cent/m2; Tarife 2024: Land 48 Cent/m2, Schärding 96 Cent/m2. Das entspricht einer Verteuerung seit 2022 auf 275 Prozent, beschlossen von Bürgervertretern für Gemeindebürger. 
  3. Dass so wenig Beschwerden eingegangen seien, liegt meines Erachtens an der Intransparenz der übermittelten Verordnung. Man beruft sich auf §28, Absatz 3 des oö Raumordnungsgesetzes ohne diesen näher zu erläutern. Wer von den Betroffenen und auch den abstimmenden Gemeinderäten kennt diesen Paragraphen als Nichtjuristen? Ich musste den Wortlaut erst im Internet erheben. 
  4. Das Argument des Baulandüberhanges wirkt nicht, da, wie bei uns, viele der Gründe (manche ererbt, manche gekauft) als Garten ohne Anschluss an das Kanal- und Wassernetz genutzt werden und für den Verkauf nicht vorgesehen sind. Mich würde die Nutzung meines Eigentum-Grundstücks ohne weitere Verteuerung in den nächsten zehn Jahren über 10.000 Euro an Erhaltungsbeitrag kosten. 
  5. Die Erhaltungsgebühr für 2024 ist um über 200 Euro höher als die Kanal- und Wasserabrechnung für ein gleich großes bebautes Grundstück und Dreipersonenhaushalt für das abgerechnete Jahr 2023. 

Verletzt das nicht den Gleichheitsgrundsatz?

Meine (rechtlichen) Folgerungen sind: 

  • Verhältnismäßigkeit: Ist eine Erhöhung auf 275 % innerhalb von zwei Jahren verhältnismäßig?
  • Gleichheitsgrundsatz: Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes garantiert die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Wie weit ist diese gegeben, wenn der eine den Mindesttarif, der andere in der nächsten Gemeinde den höchstmöglichen Tarif bezahlen muss?
  • Vertrauensschutz: Der abrupte Anstieg der Beiträge verletzt den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Bürger müssen sich auf eine gewisse Kontinuität und Berechenbarkeit des behördlichen Handelns verlassen können. 

Mein Vorschlag: Ein Tarif für alle!

  1. Einheitliche Gebühr für Erhaltungsbeiträge im gesamten Landesbereich beugt willkürlicher Festsetzung vor. 
  2. Bei Ausgabenseite nicht nur Solidarbeiträge bei den Bürgern fordern (mehr Einnahmen), sondern eventuell auch bei den nicht geringen Sitzungsgeldern der Gemeindevertreter (weniger Ausgaben). 

Dr. Josef Pretzl,
Schärding

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