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Das Finanzministerium hat Ende April einen Gesetzesentwurf präsentiert, der für das zweite Halbjahr 2026 erneut eine steuerfreie Mitarbeiterprämie vorsieht.
Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen können – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Gegenüber 2025 wird der steuerfreie Höchstbetrag damit halbiert. Besonders kritisch gesehen wird die geplante Ausgestaltung: Für die Steuerfreiheit gelten praktisch dieselben komplizierten Regeln wie bereits bei der Mitarbeiterprämie 2024. Die Auszahlung muss auf bestimmten lohngestaltenden Vorschriften beruhen, etwa einem Kollektivvertrag oder speziellen Betriebsvereinbarungen.
In der Praxis hatte genau diese Konstruktion bereits 2024 zu zahlreichen Unsicherheiten und erheblichem Mehraufwand in der Lohnverrechnung geführt.
Das geplante Modell sorgt daher schon jetzt für Kritik und stellt vor allem kleinere Unternehmen ohne eigene Personal- oder Rechtsabteilungen vor erhebliche Herausforderungen. Viele Betriebe könnten deshalb trotz guter Absichten auf die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie verzichten. Damit droht die Maßnahme ihr eigentliches Ziel – eine unkomplizierte finanzielle Anerkennung für Beschäftigte – weitgehend zu verfehlen.
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