Weniger Unfälle durch Wildwarngeräte

- Foto: Land OÖ
- hochgeladen von Kathrin Schwendinger
Reh, Hirsch und Co. werden seit 2010 von Leuchtgeräten an Leitpflöcken gewarnt – 80 Prozent weniger Unfälle
BEZIRK (kpr, lenz). Am Leitpflock blitzt es auf, das Reh erschrickt und denkt nicht mehr dran über die Straße zu laufen. So funktionieren die Wildwarngeräte, die seit einigen Jahren immer mehr Straßenabschnitte im Bezirk säumen. Laut Landesdirektion sind seit 2010 Dank der Wildwarngeräte 80 Prozent weniger Unfälle mit Wild passiert. Auch im Bezirk ist das spürbar: "Auf der Bundesstraße 130 hatten wir letztes Jahr bei Freinberg noch 15 Wildunfälle, heuer war es bis jetzt nur einer", erzählt Bezirksjägermeister Franz Stadler, der sein Jagdrevier in Freinberg hat. Mit etwa 30 Metern Abstand sind die Warngeräte an den Leitpflöcken befestigt. Dabei wechseln sich akustische und optische Warner ab. "Die Optischen projezieren an die angrenzende Freilandfläche eine Art Zaun, der das Wild davon abhält, die Straße zu queren", erklärt Stadler. In Siedlungsgebieten werden nur diese Warngeräte verwendet. "Akustische senden einen ganz feinen Ton als Warnung für das Wild aus", sagt Stadler weiter. Unterstützung bei der Anschaffung erhalten die Jäger aus dem Bezirk von OÖ Jagdverband, dem Land OÖ und vier Versicherungsgesellschaften. 10 Prozent der Kosten müssen die Jäger selbst tragen. Wie die Landesdirektion mitteilte sind in Oberösterreich bereits 150 Straßenkilometer mit 10.200 Wildwarngeräten ausgestattet – Tendenz steigend.
Im Notfall richtig reagieren:
- Beim Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren.
- Im Gefahrenbereich den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern.
- Ist ein Tier neben der Fahrbahn sichtbar, bremsen, abblenden und wiederholt hupen.
- Achtung: Wildtiere kommen selten allein.
- Bei einer Vollbremsung: Lenkrad fest greifen und das Fahrzeug nicht verreißen.
- Bei einer Kollision: Anhalten und Unfallstelle sichern, die Polizei unter der Nummer 133 verständigen – auch wenn das Tier weiterläuft. Ein Unterlassen kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht zur Folge haben.
- Das verletzte Tier nicht berühren.
- Wer ein getötetes oder verletztes Tier mitnimmt, macht sich strafbar.
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