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Steuertipp
Entlastung bei den Energiekosten

Mag. Christine Joos
c.joos@kanzlei-weinzinger.at
+43 7712 2100 | Foto: Foto: Weinzinger
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    c.joos@kanzlei-weinzinger.at
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Christine Joos vom Schärdinger Wirtschaftstreuhänder "Weinzinger und Partner" gibt Tipps zum Thema "Entlastung durch Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen".

SCHÄRDING. Die Energiekostenpauschale soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen. Als Förderungsvoraussetzungen braucht es ein bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich sowie Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 zwischen 10.000 und 400.000 Euro. Des Weiteren braucht es für den Antrag eine Handysignatur oder ID Austria, Zugang zum Unternehmensserviceportal sowie eine Branchenzuordnung nach ÖNACE. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Firmen aus den Sektoren Energie, Erdöl- und Erdgasgewinnung, Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie freie Berufe und politische Parteien. Die Höhe der Pauschalförderung beläuft sich zwischen 110 und 2.475 Euro, ist branchenabhängig und wird in Stufen berechnet. Ein einfacher Selbst-Check über die Website "energiekostenpauschale.at" informiert Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Förderung kann noch bis 30. November 2023 beantragt werden.

Wirtschaftstreuhänder
Weinzinger & Partner
Steuerberater GmbH
Passauerstraße 40
4780 Schärding

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Katharina Reiter engagiert sich mit ganzem Herzen als freiwillige Rettungssanitäterin an der Ortsstelle Pregarten (Bez. Freistadt).  | Foto: OÖRK/Ziegler
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Rotes Kreuz hilft
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