Wirtschaftskammer
Lockdown-Ausflüge nach Bayern zum Shoppen nicht erlaubt

Die Wirtschaftskammer betont, dass Einkaufsfahrten nach Bayern während des Lockdowns in Oberösterreich nicht gestattet sind. Statt den Lockdown zu umgehen, solle man die regionalen Betriebe unterstützen. | Foto: Thomas Kunde
  • Die Wirtschaftskammer betont, dass Einkaufsfahrten nach Bayern während des Lockdowns in Oberösterreich nicht gestattet sind. Statt den Lockdown zu umgehen, solle man die regionalen Betriebe unterstützen.
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Anlässlich des morgigen Feiertags am 8. Dezember weisen die Wirtschaftskammern Schärding und Rohrbach darauf hin, dass Lockdown-Ausflüge zum Shoppen oder für einen Lokalbesuch in Bayern nicht erlaubt sind.

OÖ, BEZIRK SCHÄRDING. Stattdessen rufen die WK-Obmänner Andreas Höllinger und Florian Grünberger dazu auf, die Betriebe vor Ort mit einem Einkauf und der Nutzung von "click und collect" sowie Abhol- und Lieferservices zu unterstützen. Fahrten nach Bayern, um dort Essen zu gehen oder für Weihnachtseinkäufe seien ohnehin während des Lockdowns in Österreich nicht erlaubt, betont die Wirtschaftskammer. Auch eine Zweckumwidmung— das heißt, beispielsweise eine Fahrt nach Bayern für einen rechtlich zulässigen Spaziergang mit anschließendem Besuch von Einkaufszentrum oder Restaurant ist nicht gestattet.

Bayern beschränkt Handel auf 2G

Gesundheitsbehörden und Polizei werden dem Vernehmen nach am Marienfeiertag an der Grenze stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wird man angehalten, muss man einen Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft machen können – bei Verstößen drohen Bußgelder oder Verwaltungsstrafen. Zudem rät die Wirtschaftskammer, sich vor Fahrten ins Ausland über die aktuellen Corona- und Einreisebestimmungen im Land zu informieren, da sich diese sehr schnell ändern können. In Bayern gilt beispielsweise wegen der hohen Infektionszahlen ab morgen 2G im Handel – das bedeutet, shoppen dürfen nur mehr Geimpfte und Genesene gehen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Drogerie oder Apotheke.

“Beim Weihnachtseinkauf an die Betriebe vor Ort denken und regional handeln muss außerdem in dieser schwierigen Zeit das Gebot der Stunde sein. Denn durch den Online-Einkauf bei heimischen Unternehmen, die praktischen Lieferservices, das Takeaway in der Gastro und die Gutscheinabholung beim regionalen Betrieb unterstützen wir unsere Wirtschaft vor Ort." Andreas Höllinger und Florian Grünberger, WK Obmänner Rohrbach und Schärding

Einen Überblick über das Angebot regionaler Händler während des Lockdowns bietet das  Lieferservice-Portal der Wirtschaftskammer.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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