Steuertipp
So funktioniert der Familienbonus Plus
Steuertipp: Mag. Ehrentraud Weinzinger vom Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater informiert über den Familienbonus Plus.
"Ab 1. Juli 2022 wird der Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es 650 Euro statt bisher 500 Euro. Seit 2019 kann der Familienbonus Plus berücksichtigt werden, er wird nur auf Antrag gewährt. Entweder über die Steuererklärung oder er kann vom Arbeitgeber über die monatliche Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Über die Wahlmöglichkeit, wer den Familienbonus geltend macht, kann ein Steuervorteil entstehen. Dieser kann in vollem Umfang von einem Elternteil oder halbe-halbe von beiden Elternteilen abgesetzt werden. Dies gilt auch für getrennt lebende Eltern. Dem unterhaltsleistenden Elternteil ist der Familienbonus Plus nur für die Monate zuzugestehen, für die der Unterhaltsabsetzbetrag gebührt. Wird kein Unterhalt geleistet, kann der neue Partner des Familienbeihilfenbeziehers den Familienbonus Plus erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten. Bei sämtlichen Fragen helfen wir gerne weiter!"
Mag. Ehrentraud Weinzinger
e.weinzinger@kanzlei-weinzinger.at
Te.: +43 - 7712 - 2100
Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH
Passauerstr. 40, Schärding
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