8.500 Euro Nachzahlung
Verkäuferin im Krankenstand gekündigt –AK Schärding verhalf zu Recht

Die Arbeiterkammer Schärding verhalf einer Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding, die im Krankenstand gekündigt wurde, zu einer Nachzahlung von 8.500 Euro. Den im Krankenstand ist das Unternehmen zur Weiterzahlung verpflichtet, selbst wenn das Dienstverhältnis geendet hat.  | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
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  • Die Arbeiterkammer Schärding verhalf einer Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding, die im Krankenstand gekündigt wurde, zu einer Nachzahlung von 8.500 Euro. Den im Krankenstand ist das Unternehmen zur Weiterzahlung verpflichtet, selbst wenn das Dienstverhältnis geendet hat.
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Aufgrund eines schweren Unfalls war eine Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding monatelang im Krankenstand. Nach einem 28-jährigen Dienstverhältnis kündigte die Firma die Frau. 

BEZIRK SCHÄRDING. Aufgrund eines schweren Unfalls war eine Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding monatelang im Krankenstand. Nach einem 28-jährigen Dienstverhältnis kündigte die Firma die Frau. Nachdem ihr die Kündigung zugestellt worden war, kam die betroffene Verkäuferin in die AK-Bezirksstelle, um die Abfertigung nachrechnen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass noch Ansprüche offen waren.

Unternehmen sah Fehler ein

Die Frau war 28 Jahre in einem Fachmarkt beschäftigt. Gekündigt wurde sie mit Wirksamkeit 31. Dezember 2022. An diesem Tag endete zwar ihr Arbeitsverhältnis, nicht aber die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Denn sie befand sich seit Mai 2022 infolge eines schweren Freizeitunfalls im Krankenstand. Und laut Gesetz besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch dann weiter, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet. Die AK-Expertin berechnete die offenen Ansprüche und machte sie beim früheren Arbeitgeber der Frau geltend. Das Unternehmen sah den Fehler ein und beglich seine Schulden bei der Arbeitnehmerin. Sie bekam in Summe fast 8.500 Euro nachbezahlt.

Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich im Zweifel an die Arbeiterkammer zu wenden:

„Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles korrekt berechnet und ausgezahlt wurde, sollte man sich immer an die AK wenden. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachfragen, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.“ Andreas Standl, AK Präsident OÖ

Darum sei es wichtig, dass AK-Mitglieder in allen 14 Bezirksstellen in Oberösterreich Zugang zu dem Serviceangebot direkt vor Ort haben, so Stangl.

Die Arbeiterkammer Schärding verhalf einer Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding, die im Krankenstand gekündigt wurde, zu einer Nachzahlung von 8.500 Euro. Den im Krankenstand ist das Unternehmen zur Weiterzahlung verpflichtet, selbst wenn das Dienstverhältnis geendet hat.  | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
AK-Präsident Oberösterreich, Andreas Stangl | Foto: AKOÖ / Florian Stöllinger
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