Vor Gericht wegen Falschaussage

Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte die 28-jährige Frau zu einer fünfmonatige Haftstrafe. | Foto: Probst
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  • Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte die 28-jährige Frau zu einer fünfmonatige Haftstrafe.
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  • hochgeladen von Roland Mayr

BEZIRK SCHEIBBS. "Es war alles erfunden", soll eine 28-Jährige Frau aus dem Bezirk Scheibbs am 3. März diesen Jahres zu Polizeibeamten zu Protkoll gegeben haben, nachdem sie ihren ehemaligen Lebensgefährten im Februar wegen Körperverletzung und Vergewaltigung angezeigt hatte.
Am 23. März ging die Frau abermals zur Polizei und gab an, dass alles gestimmt habe, was sie im Februar behauptet habe.

Der Wahrheit auf der Spur

Für die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer galt es nun, im Prozess gegen die 28-Jährige zu klären, bei welcher ihrer Einvernahmen sie nun tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte.
"I hob net g'logen", lautete der erste Satz der Beschuldigten vor dem Landesgericht, danach berichtete sie von den Vorfällen in der Beziehung mit ihrem 30-jährigen Ex-Freund.

"Gewalt in allen Facetten"

Neben einigen Ohrfeigen ins Gesicht habe ihr Ex-Freund sie auch gewürgt. Daraus resultierende blaue Flecken wurden nach einem weiteren Vorfall fünf Tage später im Krankenhaus diagnostiziert, welches sie aufsuchte, nachdem sie gegen sechs Uhr morgens Anzeige erstattet hatte.

"Psychische Grausamkeit"

Der Mann sei in der Nacht zu ihr gekommen und habe verlangt, dass sie einen Hasen, den er überfahren habe, ausnehmen solle. "…., damit ich eingebrochenes Herz sehe", habe er gemeint. Dieses sollte sie dem Hund zum Fressen geben.
Sie habe sich geweigert, sollte jedoch das Blut am Boden aufwischen, sich vorher aber ausziehen. Der Streit sei eskaliert, dabei habe sie eine aufgeplatzte Unterlippe und Abschürfungen an den Knien davongetragen, als ihr ehemaliger Freund sie im Freien zu Boden drückte.

"Nötigung zum Sex"

Schließlich habe er sie noch zum Sex genötigt, wobei er ihr die Hände hinter den Rücken fesselte. Aus Angst vor weiterer Gewalt habe sie sich nicht gewehrt. Die Angaben vor der Polizei habe sie Anfang März widerrufen, "…, weil er mich massiv eingeschüchtert hat!"

Der 30-jährige stritt alles ab

Der 30-jährige Ex-Freund erklärte als Zeuge, dass die Verletzungen der Frau nicht von ihm stammen könnten und diese Art von Sex lediglich ein Spiel für sie beide gewesen wäre.
Im Freien habe sich die Frau selbst zu Boden fallen lassen, er habe sie vorsichtig ins Haus zurückgebracht. Dass sie ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei widerrief, begründete er: "Ich habe ihr gesagt, sie soll die Wahrheit sagen."

Gewaltproblem liegt vor

"Ich glaube, dass er ein Gewaltproblem hat", erklärte Richterin Doris Wais-Pfeffer und ging daher davon aus, dass die Frau beim Widerruf gelogen hat.
"Ihre Verletzungen sind mit Ihren Schilderungen im Einklang", begründete Richterin Doris Wais-Pfeffer in St. Pölten.

Haft wegen Flaschaussage

Es bleibt dennoch eine Falschaussage bestehen, für welche Richterin Doris Wais-Pfeffer am Landesgericht in St. Pölten eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängte (nicht rechtskräftig).
Möglicherweise werden die Ermittlungen gegen den 30-jährigen Ex-Lebesgefährten nun neuerlich aufgenommen.

Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte die 28-jährige Frau zu einer fünfmonatige Haftstrafe. | Foto: Probst
Eine 28-jährige Frau aus dem Bezirk Scheibbs musste sich vor Gericht für eine Falschaussage verantworten. | Foto: Probst

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