UBV
Unabhängiger Bauer lud zur Feldbegehung am Hof in Hörmannsberg
Landeskammerrat Josef Handl vom Unabhängigen Bauernverband (UBV) lud zur Feldbegehung auf seinen Bauernhof.
WIESELBURG-LAND. Angesichts der Umsetzung der neuen NEC-Richtlinie (nationales Luftreinhalteprogramm) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, veranstaltete Landeskammerrat Josef Handl vom Unabhängigen Bauernverband eine Feldbegehung auf seinem Hof in Hörmannsberg zur Veranschaulichung der auftretenden Probleme der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung im Praxiseinsatz.
Schädigung der Grasnarbe
Die neu geförderten Gülleausbring-Techniken legen die Gülle in Streifen auf dem Boden ab, um Ammoniakemissionen im vorgeschriebenen Maße zu reduzieren. Zum Nachteil entstehen konzentrierte, in ca. 25 Zentimetern Abstand abgelegte Güllebänder, die folglich zu erheblichen Problemen im Grünland führen. Rindergüllen enthalten einen hohen Trockensubstanzanteil. Die aufgebrachten Güllestreifen ersticken nun die unterhalb befindlichen Gräser. Dies führt zu einer Schädigung der Grasnarbe.
"Sogenannte Pflanzenverbrennungen und Verätzungen durch die konzentrierte Güllebandablage entstehen. Zusätzlich wachsen diese Güllestreifen mit dem Grasbestand in die Höhe und gelangen so vermehrt in das Grundfutter. Futterverschmutzungen nehmen stark zu und führen so zu Erkrankungen der Tiere",
gibt Josef Handl aus Hörmannsberg Auskunft.
Gülle in feste und flüssige Phase zerlegen
Um diese Futterverschmutzungen zu lindern, kann der Landwirt durch eine weitere neu geförderte Maßnahme durch die GAP die Gülle durch Separierung in eine feste und flüssige Phase zerlegen, um mit der flüssigen Phase eine bessere Bodenaufnahme zu erreichen. Die feste Güllephase kann mit einem zusätzlichen neu geförderten Tellerstreuer in das Grünland ausgebracht werden. Die Anschaffung schwererer Traktoren für die Bewegung der neuen Techniken kommt teils noch hinzu. Überbetriebliche Auslagerungen der Separierung und Ausbringung beeinträchtigen den bestmöglichen Ausbringzeitpunkt der Gülle.
Die Kosten der neuen streifenförmigen bodennahen Ausbringmethode von Gülle übersteigen die Förderbeträge in der Anschaffung bei weitem und können von kleineren Betrieben nicht mehr amortisiert werden, da kein betrieblicher Mehrwert entsteht. Zusätzlich suggeriert die Anschaffung von neuer Technik dem Verbraucher, dass die Landwirte über ein gutes Einkommen verfügen was nicht der Realität entspricht und so einen falschen Eindruck erweckt. Betriebe sind oft nicht in der Lage diese hohen Summen trotz Förderung aufzubringen. Betriebsschließungen sind vorprogrammiert.
Konsistenz der Gülle verändern
"Als duale Lösung zur bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung im Grünland wurde vor einem Jahr am Betrieb begonnen, die Gülle im Betriebskreislauf biologisch gesteuert zu verflüssigen, um die Konsistenz der Gülle zu verändern und gleichzeitig die entstehenden Gerüche bei der Ausbringung zu verhindern", so Josef Handl weiter.
Weitere Betriebe folgten dieser etablierten Technik des aeroben Gülleumbaus mit Erfolg. Eine weitere Ausbringung der Breitverteilung mit herkömmlicher betriebseigener Technik ist möglich, was eine hohe Effizienz für den Betrieb bedeutet. Anhand von genormten akkreditierten physikalisch-chemischen Gülleanalysen kann die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionen durch die NEC-Richtlinie nachgewiesen werden.
Die Erweiterung des Güllelagers zur längeren Lagerung ist die Lösung. Diese Erweiterung ist sowieso nötig, da die neue Düngeverordnung bestimmte Herbstdüngungen nicht mehr zuläßt und dadurch eine längere Lagerdauer der Gülle nötig wird. Auch in der streifenförmigen bodennahen Gülleausbringung für Ackerbau- und Mischbetriebe ist die Gülleverflüssigung von Vorteil, da Grasnarbenschäden durch die verflüssigte und aerob umgebaute Gülle stark vermindert werden.
Vorgeschriebene nachträgliche Güllegrubenabdeckungen auf „Altgruben“ sind nicht mehr nötig. Betriebliche Sicherheit ist durch die Verflüssigung der Gülle für Jahrzehnte gegeben. Es würde ein weiteres, einfacheres System für die Landwirte zur Auswahl stehen, was der guten landwirtschaftlichen Praxis voll entspricht. Der behutsame Umgang mit Fördergeldern zu Gunsten der Allgemeinheit wird gefördert.
In Bayern und Baden-Württemberg sind bereits Sonderregelungen im Bereich Gülleverflüssigung und abgesenkten Trockensubstanzgehalt der Gülle für die Grünlandbewirtschaftung gesetzlich verankert.
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