Verkehr
Ab 23. Dezember: Fahrverbote für den Ausweichverkehr in unserer Region

LH Mattler (r.) und LR Zumtobel informieren über die Fahrverbote in der Region.  | Foto: Archiv
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Die Wintersaison 2023/24 startet in Tirol. Damit verbunden ist auch ein zu erwartendes hohes Verkehrsaufkommen vor allem an den Wochenenden und Feiertagen. Daher treten in Tirol wie in den Vorjahren wieder Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz in Kraft. Diese gelten von Samstag, den 23. Dezember 2023, bis inklusive Ostermontag, 1. April 2024, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz. Zudem werden bei Bedarf wieder Dosierampeln eingesetzt.

Bereits im vergangenen Winter hat man für den Ausweichverkehr von Touristen, an verkehrsstarken Tagen, Fahrverbote erlassen. Das Land Tirol will hier vor allem die Anrainer schützen, welche oftmals durch den überbordenden Verkehr enorm belastet sind. 

Mattle und Zumtobel erklären

„Tirol unternimmt alles, um den Verkehr einzudämmen und Anrainerinnen und Anrainer zu entlasten und zu schützen. Wir beobachten laufend Verkehrsströme und evaluieren unsere Fahrverbote, die es in dieser Form in kaum einer anderen Region Europas gibt. Der Tiroler Landesregierung geht es dabei darum, die Versorgungs- und Verkehrssicherheit in stark belasteten Gemeinden sicherzustellen. Die Wintersaisonen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Fahrverbote ein geeignetes Mittel dafür sind, um Verkehr zu gestalten und die Sicherheit der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Deshalb halten wir trotz Widerstand aus umliegenden Regionen weiterhin an unseren Notmaßnahmen fest“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. „Die Gesundheit und Sicherheit der Tiroler Bevölkerung ist unser höchstes Gut. Oftmals sind es die Empfehlungen von Navigationsgeräten, die zu starkem Ausweichverkehr durch die Ortsgebiete führen. Auch hier sind wir tätig: Die Fahrverbote werden an die Anbieter übermittelt und können von ihnen ins System eingespielt werden. Ohne Fahrverbote und die Dosierampeln würde es an verkehrskritischen Tagen kaum ein kein Durchkommen mehr geben“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel. 

Fahrverbote gelten ausschließlich für den Ausweichverkehr

AnrainerInnen und auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr sind von den Fahrverboten nicht betroffen – sie gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die die Route als „Ausweichmöglichkeit“ nützen wollen.
Für den Bezirk Schwaz sind folgende Routen ab dem 23. Dezember an Samstagen von 07:00h bis 19:00h gesperrt: 

  • L7 Jenbacher Straße (Kasbach) Fahrtrichtung Jenbach (Ausgenommen Anrainerverkehr - gilt für den gesamten Verlauf der L7)
  • B 171 auf L 294 (Bruck am Ziller) Abfahrtsverbot für ortsfremden Durgangsverkehr
  • B 169 (Schlitters) Abfahrtsverbot für Ortsfremden Durchgangsverkehrt 
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Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sich unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.

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