Baubescheid für Penkenbahn beeinsprucht

MAYRHOFEN (fh). Die kritischen Stimmen rund um den Neubau der Penkenbahn in Mayrhofen wollen nicht verstummen. Bereits während der Planungsphase hat sich abgezeichnet, dass bei weitem nicht alle Mayrhofner mit den Plänen der MBB einverstanden sind. Eine Bürgerinitiative unter dem Titel "Für ein lebenswertes Mayrhofen" hat versucht den Bau einer zweiten Bahn im Unterdorf zu forcieren doch schlussendlich ist man an den Mehrheitsverhältnissen bei der Bergbahn (selbige ist zu 51 Prozent im Besitzt der BTV - Anm. der Redaktion) gescheitert und der Neubau am bestehenden Standort wurde beschlossen. Der Baubescheid für den Neubau der Penkenbahn ist den Mayrhofner Bergbahnen und den Beteiligten Mitte Dezember 2014 zugestellt worden. Die Verhandlung dazu hatte bereits am 24. September 2014 stattgefunden. In der Bauverhandlung hatte ein Grundeigentümer mehrere Einwendungen gegen die Überfahrt seines Grundstückes mit der neuen Drei-Seil-Umlaufbahn gemacht. Diese Einwendungen wurden im Baubescheid als nicht berechtigt abgewiesen und die Genehmigung für den Neubau erteilt.

Einer ist dagegen

Am 14. Jänner 2015 wurden die Bergbahnen informiert, dass dieser Grundeigentümer nun gegen den Baubescheid berufen hat. Das heißt, dass der Baubescheid für den Bau der neuen Penkenbahn nicht rechtskräftig geworden ist. Die Bauarbeiten für die Penkenbahn werden daher erst dann aufgenommen, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Die für den Betrieb der neuen Bahn notwendige Konzession ist jedoch bereits rechtskräftig erteilt, weshalb seitens der Bergbahn die gerichtliche Zwangseinräumung der Überfahrungsrechte eingeleitet worden ist.

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