Infrastruktur
Öffentliche Grillplätze Fehlanzeige
Dass das Grillen, nicht nur in unseren Breiten, beinahe zum Volkssport avanciert ist, kann man schwer bestreiten. Sobald die Temperaturen im Freien angenehmer werden liegt allerorts Grillduft in der Luft und es wird wieder nach Herzenslust aufgelegt. Wer zu Hause genügend Platz zur Verfügung hat, muss sich keinerlei Sorgen machen doch nicht jeder hat einen großen Garten, oder eine geräumige Terrasse.
BEZIRK SCHWAZ (red). Was öffentliche Grillplätze angeht, ist die Region schlecht bestückt, denn wer einen offiziellen Platz zum "Bruzeln" inklusive Infrastruktur (Griller) sucht, ist in der Region falsch. Lediglich die Gemeinde Mayrhofen hat einen öffentlichen Grillplatz. Es gibt zwar die Website www.dein-grillplatz.at doch für die Region Schwaz sieht's schlecht aus. Die Landeshauptstadt Innsbruck hat natürlich öffentliche Grillplätze.
Grundsätzlich darf auf einem fremden Grundstück ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers kein Feuer entzündet werden (Besitzstörungsklage droht!). Nach § 40 ForstG ist das Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald verboten. In öffentlichen Anlagen und Parks ist das Grillen verboten. Ebenso gibt es viele Verordnungen betreffend geschützter Landschaftsteile, die ein Grillverbot enthalten. Das Grillen ist im Zweifel nur an öffentlichen eindeutig ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.
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