Stellplatzverordnung: Sparvolumen?

- hochgeladen von Florian Haun
Mit klaren Zahlen bestätigen die Tiroler Gemeinnützigen Bauvereinigungen den Kurs, den LR Johannes Tratter mit der Stellplatzverordnung einschlägt.
So mussten bei laufenden Objekten zur Errichtung von insgesamt 1.318 Wohnungen, die zwischen 2014 und Anfang 2016 übergeben wurden bzw. werden, nach der alten Regelung 2.352 Abstellplätze eingeplant werden. Mit der neuen Stellplatzverordnung wären nur noch 1.935 Stellplätze erforderlich, also 417 weniger.
„Insgesamt ergibt sich damit eine Baukosteneinsparung von rund sieben Millionen Euro! Mit dieser Summe hätten 47 zusätzliche Wohnungen gebaut bzw. bei den monatlichen Mieten rund vier Prozent eingespart werden können“, verweist LR Tratter auf die grundlegende Zielsetzung dieser Verordnung: „Wohnen in Tirol soll leistbarer werden!“
Stellplatzverordnung reduziert Bau- und Wohnkosten
Neben einer leistungsstarken Wohnbauförderung führt auch eine Reduktion der Baukosten zum oben genannten Ziel, denn günstigeres Bauen zieht günstigeres Wohnen nach sich, bekräftigt LR Tratter: „Die Stellplatzverordnung ist ein praxistaugliches Instrument, denn sie setzt eine Obergrenze fest und verhindert damit ein Überschießen von Parkplätzen, das für die Bauträger – und damit auch für die künftigen Wohnungsinhaber – mit hohen Kosten verbunden ist.“Die Stellplatzverordnung befindet sich aktuell zeitgleich mit der Novelle zur Tiroler Bauordnung in Begutachtung.
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