Steuerreform 2016: Schenken und erben wird deutlich teurer

BEZIRK (red). Bei der Lohn- und Einkommenssteuer bringt die Steuerreform ab 1. Jänner 2016 Entlastungen. Diese Steuersenkung soll jedoch größtenteils durch die neue Schenkungs- und Erbschaftssteuer finanziert werden. Das bedeutet, dass Schenkungen und Erbschaften so teuer wie noch nie zuvor werden. Die ab Anfang 2016 in Kraft tretende Steuerreform bringt nicht nur positive Aspekte mit sich. Sollten die neuen Bestimmungen tatsächlich realisiert werden, bewirken sie eine massive Mehrbelastung von Liegenschaftsschenkungen und Erbschaften. Künftig soll die Steuer am höheren Verkehrswert - also dem fiktiven Verkaufspreis - und nicht mehr nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Außerdem wird der Steuersatz ab einem Verkehrswert von € 400.000,00 beinahe verdoppelt.

Fallbeispiel

Schenken oder Vererben einer zirka 40 Jahre alten 4-Zimmer-Wohnung im Wert von € 350.000.-. Die Steuer beträgt derzeit, basierend auf dem dreifachen Einheitswert, knapp € 840.- Mit der Steuerreform ist der Verkaufspreis Berechnungsgrundlage. Für die ersten € 250.000.- fallen 0,5% an, für die weiteren € 150.000.- sind es 2% und ab € 400.000.- sind 3,5% Steuern zu entrichten. In Summe daher € 3.250.- Das bedeutet für den konkreten Fall eine Steuererhöhung um € 2.410.--, die Steuer beträgt also knapp viermal soviel wie bisher.
Um dieser Steuererhöhung entfliehen zu können, müssen alle Schenkungen und Erbschaften bis zum 31. Dezember 2015 erfolgt und im Grundbuch eingetragen sein - vorausgesetzt diese Regelung tritt nicht vorgezogen in Kraft. Einige Tiroler haben bereits reagiert. Sie haben ihre Liegenschaften an ihre Kinder und sonstigen nahen Angehörigen gegen Wohnrechtseinräumung und Grundbuchsperre verschenkt und somit von der derzeit noch geringen Steuer profitiert.

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