Deponiepläne Wiesing
Transitforum Austria schaltet sich ein

Die Zufahrt zur Deponie führt mitten durch dicht besiedeltes Gebiet (im Bild links). Die sog. Rofansiedlung wäre massiv betroffen.  | Foto: TFA
  • Die Zufahrt zur Deponie führt mitten durch dicht besiedeltes Gebiet (im Bild links). Die sog. Rofansiedlung wäre massiv betroffen.
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  • hochgeladen von Florian Haun

WIESING. Die Debatte rund um die geplante Bodenaushubdeponie am Astenberg ist um eine Facette reicher. Nachdem man sich in der Gemeinde (auch per einstimmigem Gemeinderatsbeschluss) geschlossen gegen die Errichtung der Deponie ausgesprochen hat, schaltet sich nun auch das Transitforum Austria, mit Obmann Fritz Gurigser, in die Debatte ein und hat eine schriftliche Anfrage an die BH Schwaz geschickt, welche über die Deponie entscheidet.

Zur Erinnerung: am sogenannte Astenberg (Weiler in der Gemeinde Wiesing) soll eine Aushubdeponie im Ausmaß von 95.000 Kubikmetern auf 20 Jahre genehmigt werden. Die Zufahrt zur Deponie würde mitten durch die sogenannte Rofansiedlung, sprich dicht besiedeltes Gebiet, führen. Bei einer Bodenaushubdeponie mit weniger als 100.000 m³ hat die Bezirksverwaltungsbehörde ein Bewilligungsverfahren nach dem AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002 durchzuführen.

Transitforum lässt nicht locker

Die Bürgerrechtsorganisation "Transitforum Austria" hat über Jahrzehnte hinweg unzählige Menschen im Land Tirol in ihrem Kampf gegen Lärmbelästigungen uvm. unterstützt  und ist eine bundesweit anerkannte UVP-G-2000 Organisation. Die Organisation will unter anderem von der BH Schwaz folgende Fragen beantwortet haben: Mit welchem „öffentlichen Interesse“ soll dieser Standort begründet werden, wenn er von der Gemeinde selbst „einstimmig“ abgelehnt wird? Mit welcher Begründung soll es nun möglich sein, dass Aushub welcher Art auch immer auf den Berg gekarrt werden muss, während bspw. das Kinder-Reha an einem Lärmstandort realisiert werden soll? Mit welcher Begründung soll ein bestehendes, attraktives Naherholungs- und Landschaftsgebiet nun für eine Aushubdeponie geopfert und den nächsten Generationen entzogen werden? Mit welcher Begründung soll nun eine Zufahrt auf einem bestehenden Wander- bzw. Forstweg oder gar eine neue Straße von der Kanzelkehre errichtet werden, um de facto die Voraussetzung zu schaffen, eine „einstimmig“ vom Gemeinderat abgelehnte Aushubdeponie doch noch zu „ermöglichen“? Mit welcher Begründung werden die § 1 und § 3 aus dem Bundesgesetz über den „Umfassenden Umweltschutz“ im Verfassungsrang ignoriert? 
Durchaus brennende Frage im Zusammenhang mit der geplanten Deponie für welche es bis dato noch keinen gültigen Bescheid gibt. „Der Dreck wird auf den Berg in bestes Naherholungs- und Landschaftsgebiet gekarrt, während das Kinder-Reha an einem Standort mit hoher Lärmbelastung (A12, L215, Abbau Tiergarten ...) angesiedelt wird“ – das passt hinten und vorne nicht zusammen und ist unverständlich", erklärt TFA-Obmann Fritz Gurgiser abschließend.

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