Vomp
Vomp geht neue Wege bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum

Bgm. Schubert und Vize-Bgm. Mair im Ortsteil Mooswinkl, wo auf 5.100 Quadratmetern leistbarer Wohnraum entstehen soll. | Foto: Foto: Walpoth
  • Bgm. Schubert und Vize-Bgm. Mair im Ortsteil Mooswinkl, wo auf 5.100 Quadratmetern leistbarer Wohnraum entstehen soll.
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VOMP. Auch in der Marktgemeinde Vomp haben es die Entwicklungen am freien Grundstücks- und Wohnungsmarkt für (junge) Menschen in den letzten Jahren zunehmend schwer gemacht, Eigentum in Form eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung zu finanzieren. Daher bemüht sich die Gemeindeführung unter Ausnützung des Instrumentes der „Vertragsraumordnung“ zumindest für die eigene Bevölkerung Rahmenbedingungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum zu schaffen. Der erste Schritt dafür ist nun getan. Durch das Verhandlungsgeschick von Vzbgm. Klaus Mair kann die Marktgemeinde nun im Ortsteil Mooswinkl über rund 5.100 Quadratmeter bereits seit Jahrzehnten gewidmetes Bauland zu einem leistbaren Preis verwerten. Damit sollte der Wohnbedarf der eigenen (jungen) Bevölkerung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre gedeckt werden können, indem das Grundstück nur etappenweise verbaut wird, sagt Bgm. Karl-Josef Schubert. Die aktuellen Preise für Wohnungen sollten nach den Vorstellungen des Bürgermeisters und seines Stellvertreters um rund ein Drittel unterschritten werden können und durch das Instrument des „Mietkaufes“ vor allem deshalb für junge Menschen finanzierbar sein, weil zunächst nur ein Eigenmittelbedarf von ca. 10 % des Kaufwertes aufgebracht werden muss und dann 15 Jahre gemietet werden kann, bevor man sich für den endgültigen Kauf nach den Wohnbauförderkriterien des Landes Tirol entscheiden muss. Die Spekulation mit Grund und Boden bzw. mit steigenden Wohnungspreisen wird von der Marktgemeinde von vorneherein ausgeschlossen. Will jemand die erworbene Wohnung später verkaufen, so fungiert - vertraglich sichergestellt - die Marktgemeinde Vomp als einzige Käuferin, wobei der Verkaufspreis dann schon vorher feststeht – nämlich ursprünglicher Kaufpreis plus Verbraucherpreisindex. Bevor gebaut wird, muss nun zunächst der genaue Bedarf erhoben und der Kreis der Kaufberechtigten aus der Marktgemeinde vom Gemeinderat transparent festgelegt werden. Ein möglicher Baubeginn für die erste Etappe könnte sich eventuell bis 2024 ausgehen.

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