Arbeitsunwilligkeit hat für arbeitslos gemeldete Personen negative Folgen

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Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitslosigkeit muss vorliegen, man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zumutbare Beschäftigungen müssen angenommen werden usw.) zur Auszahlung, erläutert die Geschäftsstellenleiterin des AMS Schwaz, Andrea Schneider. Nur ein Bruchteil der arbeitslos Vorgemerkten will nicht arbeiten. Ein großer Teil der Langzeitbeschäftigungslosen würde gerne wieder arbeiten, aber ihre körperlichen oder psychischen Einschränkungen lassen genau dies nicht zu. Außerdem verschärft der erschwerte Zugang zur Pension ihre schwierige Situation. 11.851 Personen konnten im Jahr 2016 ihre Arbeitslosigkeit mit der Unterstützung vom AMS Schwaz beenden. Die Arbeitslosigkeit ist um 7,8 Prozent gesunken. Der Bezirk Schwaz verzeichnete im Jahr 2016 eine Arbeitslosenquote von 5,7 Prozent. Die Beschäftigung stieg um 2,2 Prozent.
Andrea Schneider weist darauf hin, dass diese positive Entwicklung kaum wahrgenommen wird. Die wenigen Arbeitslosen die keine Vermittlungseinschränkungen haben und keine Stelle annehmen wollen, erregen die Gemüter. Für diese Personengruppe gibt es kein Verständnis von Seiten des AMS Schwaz. Bei Arbeitsunwilligkeit wird das Arbeitslosengeld sofort gestoppt. Diese Sperre kann bis zu acht Wochen verhängt werden. Wenn dreimal eine Weigerung vorliegt, verliert die arbeitslos gemeldete Person überhaupt den Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Im Jahr 2016 hat das AMS Schwaz 730 Personen das Arbeitslosengeld gesperrt, berichtet Frau Schneider. Davon unter anderem 90 Personen, weil die Arbeitsaufnahme bewusst verhindert wurde, sowie 291 wegen Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer.

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