Fahrtkostenzuschuss für Gemeindebedienstete korrigiert

BEZIRK (red). Seit mit Ende Mai die VVT-Tarifreform vom Land Tirol beschlossen wurde kam es zu geseztlichen Neuregelungen in Sachen Fahrtkostenanteile. Wer als Landesbediensteter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz anreist, darf sich seither über eine Ersparnis freuen. All jene für welche die Anreise mit den Öffis nicht möglich ist hätten dadurch einen erheblichen Nachteil gehabt was dazu geführt hat, dass für alle Landesbediensteten rückwirkend ein Gesetz in Kraft trat welches sicher stellt, dass für niemanden ein finanzieller Nachteil entsteht. Die Gesetzesänderung galt, bis dato nur für Landesbedienstete. Da Mitarbeiter z.B. im Krankenhaus Schwaz vorwiegend Gemeindebedienstete sind, hätten selbige einen massiven Nachteil gegenüber jene Personen die beim Land angestellt sind, gehabt. In der letzten Sitzung des Landtages wurde auch für die Gemeindebediensteten, rückwirkend ein Vergütung des Fahrtkostenzuschusses beschlosssen.

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