Notare: neutrale Stellen

<f>Die Unterschrift</f> soll wohl überlegt sein, der Notar berät in den verschiedensten Lebenssituationen. | Foto: Symbolbild: MEV/Jens Schmidt
  • <f>Die Unterschrift</f> soll wohl überlegt sein, der Notar berät in den verschiedensten Lebenssituationen.
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BEZIRK (dkh). Der Gang zum Notar hat auf jeden Fall immer einen offiziösen Charakter. Die Hemmschwelle ist bei vielen Menschen dementsprechend hoch. Unwissenheit über gewisse bürokratische Abläufe und die Ungewissheit, was auf einen zukommt, lassen oft die Nervosität vor einem Termin in die Höhe schnellen. Doch das ist gar nicht nötig, denn der Notar hat als neutrale Stelle in erster Linie die Aufgabe, für alle Beteiligten als Ansprechperson zu fungieren und darauf zu achten, dass die Gesetze eingehalten werden. Die häufigsten Gründe, um die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen, sind bei der Abhandlung einer Verlassenschaft oder bei Geschäftsabwicklungen wie beispielsweise einem Wohnungsan- oder -verkauf.

Verlassenschaft

Der erste Kontakt mit einem Notar passiert häufig aufgrund einer Verlassenschaftsabhandlung. Der Notar ist dafür da, dass alles, was eine verstorbene Person besaß, gerecht und gesetzmäßig verteilt wird. Oft fühlen sich die Beteiligten schon deshalb in emotionaler Nervosität, da die Umstände – der Tod einer meist nahestehenden Person – noch nicht lange her sind. Bei der Verlassenschaft wird in erster Linie der Wille des/der Verstorbenen geachtet. Sollte es kein Testament geben, wird der Notar die genaue Aufteilung nach dem gesetzlichen Schlüssel vornehmen.

Kaufverträge

Bei Kaufverträgen übernimmt der Notar die Erstellung des Vertrages, aber auch die Beglaubigung der Unterschrift. Hierbei ist jedoch ganz klar festzuhalten, dass der Notar nicht nur einen Beteiligten vertritt. Der Notar ist für beide Parteien eine neutrale Stelle und achtet die Gleichbehandlung. Dabei kann es auch vorkommen, dass er auf Ungereimtheiten hinweist, die vorher einer Partei oder beiden nicht aufgefallen sind. Mit der Beglaubigung erhält das Dokument den offiziellen Charakter.

Früh genug vorsorgen

Ein dritter großer Punkt betrifft die Vorsorge. Es kann erst gar nicht zu Streitigkeiten bei Hinterbliebenen kommen, wenn im Vorhinein alles geregelt wurde. Der Notar berät hier vielfältig, setzt die angemessenen Dokumente auf und ist auch für die Verwahrung beispielsweise des Testamentes zuständig. Informieren Sie sich, die Notare in unserem Bezirk sind gerne für Sie da!

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