Anordnung zur Vermeidung von Waldbränden in Kraft

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- hochgeladen von Maria Ecker
Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2018 wieder außer Kraft. Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270 oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft
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