Kostenlose Mahlzeiten
Innovative Förderung für Chancengleichheit
Schwechat erweitert Kinderbetreuungsförderung um kostenlose Mahlzeiten.
SCHWECHAT. In der neuesten Initiative der Stadtgemeinde Schwechat, beschlossen in der 485. Gemeinderatssitzung, erhalten sozial benachteiligte Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen nun zusätzlich kostenlose Mahlzeiten. Diese Erweiterung folgt den neuen Förderrichtlinien für die Kinderbetreuung, die bereits in der 482. Sitzung festgelegt wurden.
Zielgerichtete Unterstützung
Die Förderung richtet sich an Familien unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, festgelegt durch die jährliche SILC-Erhebung der Statistik Austria.
„Mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass jedes Kind in Schwechat Zugang zu gesunder Ernährung hat, unabhängig von seiner sozialen Herkunft“
erklärt Stadträtin für Kinderbetreuung Inna Mlada.
Diese Erweiterung der Förderung unterstreicht Schwechats Engagement für eine inklusive und gerechte Gemeinschaft, in der das Wohl der Kinder an erster Stelle steht.
Rückblick auf die Neugestaltung der Kinderbetreuungsförderung
Die Umstellung auf die Armutsgefährdungsschwelle brachte folgende Einkommensgrenzen:
• Einpersonenhaushalt: € 1.392
• 1 Erwachsener + 1 Kind: € 1.810
• 2 Erwachsene: € 2.088
• 2 Erwachsene + 1 Kind: € 2.506
• 2 Erwachsene + 2 Kinder: € 2.923
• 2 Erwachsene + 3 Kinder: € 3.341
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